Deutsches Institut für Normung (DIN)

Wichtige Normen Deutsches Institut für Normung (DIN):

DIN 2403 – Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff
DIN 2405 – Kennzeichnung von Rohrleitungen in Kälteanlagen und Kühleinrichtungen
DIN 4066 – Hinweisschilder für Feuerwehr und Brandschutzkräfte
DIN 4844 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
DIN 67510 – Langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme

Wer im Arbeitsschutz oder im betrieblichen Brandschutz als Fachkraft oder Beauftragter arbeitet, wird in seiner täglichen Arbeit oftmals mit Normen konfrontiert. Sei es mit internationalen ISO-Normen oder DIN-Normen. Doch was sind DIN-Normen eigentlich genau?

Deutsches Institut für Normung

DIN Normen beschreiben abgestimmte Mindeststandards zu einem bestimmten Sachverhalt

Anregungen oder Anträge zur Normung oder zur Überarbeitung einer Norm kann jede Person an die zuständigen Normausschüsse stellen. Wird dieser Bedarf an Normung oder Überarbeitung vom zuständigen Normenausschuss ebenfalls gesehen, beginnt der offizielle Normungsprozess. Der Normungsprozess besteht aus verschiedenen Stufen, die ebenfalls in einer DIN (DIN 820-4 Normungsarbeit) geregelt sind. So wird auf der Grundlage einer Normvorlage ein Normentwurf vom fachlich zuständigen Ausschuss erarbeitet. Das Ergebnis dieser Erarbeitung vom Normentwurf wird vor der Verabschiedung der Öffentlichkeit vorgestellt. In einem festgelegten Zeitraum von vier Monaten kann jede interessierte Person den Normentwurf lesen und entsprechende Einsprüche gegen den Entwurf einlegen. Um dies besser zu ermöglichen, unterhält das Deutsche Institut für Normung e.V. ein entsprechendes Normentwurfsportal, das kostenfrei für diesen Zweck genutzt werden kann. Hier finden Sie das Normentwurfsportal, über das alle Norm-Entwürfe eingesehen werden können:
Normentwurfsportal

Werden Einsprüche zu einem Normentwurf erhoben, sieht der Normungsprozess eine entsprechende Einspruchsberatung vor. Hierbei haben die Personen die Einsprüche eingelegt haben die Möglichkeit und das Recht, diese im Rahmen einer Sitzung zu begründen. Über die Annahme oder Ablehnung der Einsprüche entscheidet der Normenausschuss. Mit Abschluss der Einspruchsberatungen und eventueller Änderungen vom Normentwurf erfolgt die Veröffentlichung als DIN Norm. Der Normprozess kann je nach Art und Umfang der Norm, mehrere Monate bis Jahre dauern.

Für die Normungsarbeit unterhält das Deutsche Institut für Normung e.V. derzeit über 70 Normenausschüsse. Ein Normenausschuss besteht in der Regel aus bis zu 21 Mitgliedern, die über eine besondere Sachkunde im jeweiligen Fachbereich verfügen. Aktuell gibt es in Deutschland ca. 33.200 gültige DIN Normen. DIN Normen sind nicht kostenfrei erhältlich und werden ausschließlich über den Beuth-Verlag vertrieben.

Sind DIN Normen rechtsverbindlich?

DIN Normen sind prinzipiell erst mal nicht rechtsverbindlich und haben auch keinen Gesetzescharakter, DIN Normen sind privatwirtschaftliche Regelungen. Die Einhaltung von DIN Normen kann aber rechtsverbindlich werden, wenn sie zum Beispiel im Rahmen eines Vertrages gefordert werden. Auch können DIN Normen rechtsverbindlich sein, wenn zum Beispiel in einem Gesetz auf die Einhaltung bestimmter Normen verwiesen wird.