Zusammenfassung DIN 4066

Die DIN 4066 Verordnung regelt die Beschilderung und Hinweise für Feuerwehrzufahrten. Unter anderem ist hier geregelt, dass die Fläche der Hinweisschilder für die Feuerwehr der Norm DIN 4066 – D1 entspricht und mindestens eine Größe von 594 x 210 Millimeter aufweist. Sämtliche Zufahrten oder Durchfahrten für die Feuerwehrfahrzeuge sind auch als Feuerwehrzufahrt zu kennzeichnen. Es ist sehr wichtig, dass dieser Hinweis von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar ist.

Die Hinweisschilder der DIN 4066 – D2 sind jeweils links so wie auch rechts in gleich bleibender Höhe vor jeder dafür vorgesehenen Einfahrt anzubringen. Bei größeren Objekten dürfte es sicherlich von Vorteil sein, die betreffenden Schilder mit verschiedenen Hausnummern in aufsteigender Reihenfolge zu versehen. Vor der Zufahrt für die Feuerwehr ist darauf zu achten, dass diese mit einer Grenzmarkierung für Halteverbote, so wie auch Parkverbote dauerhaft versehen werden. Diese müssen angepasst an die Z 299 StVO ausgeführt werden. Die Breite der Markierung ist mit dem jeweiligen Verkehrsmanagement abzusprechen und muss in einigen Städten separat beantragt werden.