Warnwestenpflicht für alle

Neue Warnwestenpflicht

Schon seit Längerem wird das Tragen von Warnwesten nach einem Unfall oder einer Panne im öffentlichen Verkehrsraum seitens der Verkehrsverbände empfohlen. Aus der Empfehlung von der Mitführung und dem Tragen von Warnwesten in Fahrzeugen wurde jetzt eine Pflicht. Ab dem 01.07.2014 muss in jedem Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen und betrieben wird, mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Dies ist das Ergebnis einer entsprechenden Vorschriftenänderung (StVZO) und der Zustimmung durch den Bundesrat.

Deutschland folgt somit der Mehrzahl der europäischen Nachbarländer, in denen es eine solche Warnwestenpflicht bereits seit längerer Zeit gibt.

Warnwestpflicht im Detail geregelt

Im Rahmen der Änderung der Vorschriften, in diesem Fall die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz StVZO) zur Einführung der Warnwestenpflicht, wurden auch die Anforderungen an die Warnweste geregelt. So wurde im Paragraf §53a StVZO festgelegt, dass die Warnweste der Norm DIN EN 471 entsprechen muss. Um dies zu erfüllen, muss die Warnweste in der Farbe Gelb oder orange gefertigt sein, sowie über reflektierende Teile verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass man auch in den Abend- und Nachtstunden die Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall oder einer Panne besser von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden kann. Wer ab dem 01.07.2014 bei einer Verkehrskontrolle ohne eine Warnweste im Fahrzeug angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgelds ist derzeit noch nicht bestimmt. Es ist daher jedem Fahrzeugführer gerade bei Übernahme von fremden Fahrzeugen zu empfehlen, bei Übernahme des Fahrzeugs das Vorhandensein der Warnweste zu kontrollieren und sich mit dem Lagerort der Warnweste vertraut zu machen. Es ist hierbei empfehlenswert, die Warnweste griffbereit im Fahrzeug bereitzuhalten, und nicht zum Beispiel im Kofferraum.

Das gilt für Unternehmen!

Für Unternehmen und deren Sicherheitskräfte ist die Pflicht der Ausstattung von Fahrzeugen mit Warnwesten nichts Neues. Denn bereits seit 2007 schreiben die Berufsgenossenschaften für gewerblich genutzte Fahrzeuge vor, dass in diesen mindestens eine Warnweste mitgeführt werden muss. Diese Änderung der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung ist daher für die Unternehmen keine wesentliche Änderung. Trotzdem empfiehlt es sich im Rahmen von Sicherheitsbegehungen durch die betrieblichen Sicherheitskräfte, die Fahrzeuge auf das Vorhandensein der Warnweste zu prüfen. Bei solchen Prüfungen sollten im Übrigen nicht nur die klassischen Firmenfahrzeuge wie der Transporter oder der LKW kontrolliert werden, sondern alle Fahrzeuge, die auf das Unternehmen zugelassen sind. In diesem Zusammenhang sollte auch darauf geachtet werden, dass die Leuchtwirkung der Warnweste nicht durch Schmutz oder Bedruckungen (z.B. Firmenlogos) beeinträchtigt ist. Ist dies der Fall, muss die Warnweste unter Umständen ausgetauscht werden.

Was ist der Sinn der Warnwestenpflicht?

In den letzten Jahren konnte man immer wieder feststellen, dass es bei Pannen oder Unfällen zu sogenannten Folgeunfällen gekommen ist. Hierbei sind andere Verkehrsteilnehmer meist ungebremst in die Unfallstelle gefahren, teilweise mit schrecklichen Folgen. Wesentliche Ursachen für solche Folgeunfälle sind häufig schlechte Sicht durch Nebel, Regen oder Unfälle in den Abend- und Nachtstunden. Um dies zu verbessern, ist neben der vorhandenen Pflicht der Absicherung der Unfall-/Pannenstelle mittels Warnblinker und Warndreieck, auch das Tragen einer Warnweste mit ihrer Leuchtwirkung zukünftig Pflicht.

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