Technische Regeln außer Kraft

Weitere Technische Regeln außer Kraft

Der 1. Januar ist traditionell der Tag, an dem Gesetze und Vorschriften entweder außer Kraft oder in Kraft treten. Zum 01.01.2013 kam es auch im Arbeitsschutz zu diversen Änderungen, denn diverse Technische Regeln für Betriebssicherheit (kurz TRBS), sind außer Kraft getreten. Insgesamt sieben Technische Regeln verloren damit Ihre Gültigkeit, nachfolgend eine Aufstellung und Details:

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)

Brennbare Flüssigkeiten sind in unserer täglichen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Sei es als Hilfsstoffe für den Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen oder als Rohrstoffe bei der Produktion. Da von brennbaren Flüssigkeiten eine Gefahr ausgeht, geben die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten Auskünfte über Schutzmaßnahmen die im Umgang beachtet werden müssen. Zum Beispiel zur Brandbekämpfung, zum Auffangen von Flüssigkeiten, Löschwasserrückhaltung oder zu den Anforderungen an Räume zur Lagerung oder Verarbeitung.

Die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten gibt es in der Version TRbF 20 für Läger und TRbF 40 für Tankstellen.

Technische Regel zur Druckbehälterverordnung – Druckbehälter (TRB)

Druckbehälter gibt es in vielfältiger Form, sei es zum Beispiel als Lagerbehälter oder als Druckluftbehälter. Auch Feuerlöscher wie sie in den Betrieben hängen, bestehen zum Beispiel aus einem Druckbehälter und fallen daher unter die Druckbehälterverordnung. Von einem Druckbehälter kann je nach Umfang und Inhalt eine erhebliche Gefahr ausgehen. Um Gefahren vorzubeugen, beschreibt die Druckbehälterverordnung – Druckbehälter eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen. So findet man in ihr ausführliche Informationen zur Montage, zur Inbetriebnahme sowie zur Wartung und Benutzung.

Technische Regel zur Druckbehälterverordnung – Rohrleitungen (TRR)

Ein Druckbehälter besteht nicht nur aus dem eigentlichen Behälter, sondern auch aus den Rohrleitungen die zum Transport vom Inhalt notwendig sind. So beschreibt die Druckbehälterverordnung für Rohrleitungen eine Vielzahl von Anforderungen an Dichtungen, Flansche, Verschraubungen oder zur Druckbeständigkeit der Rohrleitungen.

Technische Regeln Druckgase (TRG)

Technische Regeln für Druckgase (kurz TRG) gibt es in der Version TRG 300 für Druckgasbehälter und Druckgaspackungen sowie in der TRG 301 für Druckgaskartuschen, Druckgasbehälter, Halterungen und Entnahmeeinrichtungen. In den technischen Regeln für Druckgase findet man je nach Version umfangreiche Anforderungen an die Lagerung, zum Beispiel in Verkaufsräumen, zur Kennzeichnung sowie zum Transport von Druckgasbehältern.

Technische Regeln für Dampfkesselanlagen (TRD)

Dampfkessel werden je nach Betrieb entweder zu Heiz- oder zu Betriebszwecken verwendet. Man unterscheidet bei der Erzeugung von Dampf in Dampfkesselanlagen zwischen Sattdampf und Heißdampf. Je nach Art vom Dampfkessel, dem Druck sowie der Dampfart, geht von diesem eine Vielzahl von Gefahren aus. Die Technische Regel für Dampfkesselanlagen gibt Auskunft über die Anforderungen an die Rohrmaterialien eines Kessels, an die Herstellung, an die Aufstellung, die Prüfung und den Betrieb. Aufgrund der Vielfalt von Dampfkesselanlagen und den damit verbundenen Anforderungen, untergliedert sich die Technische Regel für Dampfkesselanlagen in diverse Teile.

Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (TRGL)

Die Technische Regel für Gashochdruckleitungen formuliert die sicherheitstechnischen Anforderungen an Rohrleitungen, Herstellung, Verlegung sowie an die Prüfung. Die Technische Regel für Gashochdruckleitungen wird nicht angewendet bei Gashochdruckleitungen die der öffentlichen Versorgung dienen. Vielmehr richtet sie sich ausschließlich zur betrieblichen Versorgung von brennbaren, giftigen und ätzenden Gasen.

Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (TRAC)

Die Technische Regel für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager findet ihre Anwendung wenn es um sogenannte Batterieanlagen geht. Unter Batterieanlagen versteht man mindestens zwei Acetylenflaschen, die zum Beispiel für Arbeitsverfahren wie dem Schweißen oder Schneiden verwendet werden. Der Technischen Regel kann man entnehmen, welche Anforderungen an die Sicherheit von Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager gestellt werden.

Was bedeuten Technische Regeln für Betriebssicherheit?

Technische Regeln für Betriebssicherheit werden vom zuständigen Ausschuss für Betriebssicherheit erstellt. Die Regelwerke geben hierbei den Stand der Technik wieder, was die Betriebssicherheit betrifft. Die technischen Regeln geben hierbei konkrete Auskünfte zu den Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV), zum Beispiel zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie zum Betrieb von sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen. Technische Regeln für Betriebssicherheit werden im Ministerialblatt veröffentlicht, sie sind aber nicht verbindlich. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber von diesen Regeln abweichen kann, sofern er einen gleichwertigen Ersatz nachweisen kann.