Sicherheitsschuhe – Kategorien, Normen und Richtlinien


Laut einer Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei jedem fünften Arbeitsunfall die Füße betroffen. Ein Gutachten zur Unfallvermittlung belegt, dass ein geeigneter Fußschutz viele Unfälle verhindern oder die Folgeschäden reduzieren kann.
Trägt ein Arbeitnehmer keinen geeigneten Fußschutz, kann dies nicht nur erhebliche gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch ein Erlischen des Unfallversicherungsschutzes der Berufsgenossenschaft nach sich ziehen.

Rechtliche Grundlagen

Sicherheitsschuhe gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Die Herstellung von PSA wird durch die europäische Richtlinie 89/686/EWG geregelt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Dabei gilt im speziellen Fall von Fußschutz, festzustellen, ob dieser von Nöten ist. Trifft dies zu, gilt es die Anforderungen an den Fußschutz zu ermitteln. Dies wird durch das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Eine Konkretisierung erfolgt in der Richtlinie (BGR) 191, welche sich insbesondere auf Fußschutz bezieht. Laut Abs. 3.1.3 der BGR 191 ist Fußschutz zu tragen, wenn „technische und organisatorische Maßnahmen die Gefährdung nicht oder nicht ausreichend beseitigen“. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet geeignete Sicherheitsschuhe bereitzustellen sowie den Arbeitnehmer entsprechend einzuweisen. Der Arbeitnehmer ist dann wiederum dazu verpflichtet den Fußschutz auch ordnungsgemäß zu tragen.

Aufgrund unterschiedlicher Gefährdungsarten unterscheiden sich auch die Sicherheitsschuhe in ihren Eigenschaften. Die potenziellen Gefahren am jeweiligen Arbeitspatz bestimmten die Anforderungen an den Sicherheitsschuh. Die BGR 191 definiert unterschiedliche grundlegende Gefährdungsarten, die zu Fußverletzungen führen können.

Generell gilt für Sicherheitsschuhe, dass diese mit einer Zehenschutzkappe ausgestattet sein müssen, welche einer Stoßenergie von 200 Joule und einem Druck von 15 Kilonewton standhält. Zudem existieren spezielle Zusatzanforderungen, welche sich aus der jeweiligen Gefährdung bzw. dem Einsatzbereich ableiten lassen.

DIN EN ISO 20345

Grund- und Zusatzanforderungen an Sicherheitsschuhe legt die DIN EN ISO 20345 fest. Gewisse Zusatzanforderungen treten häufig in Kombination auf, weshalb verschiedene zusammenfassende Kategorien existieren. Die Kategorisierung erleichtert Herstellern eine entsprechende Kennzeichnung und bietet Kunden eine bessere Übersicht.

Gefährdungen Ursache und Art der Einwirkungen Auswahlkriterien
Mechanische Einwirkungen
  • Herabfallende Gegenstände oder Einklemmen des Vorderfußes
  • Sturz und Auftreten mit der Ferse
  • Einwirkung auf die Knöchel oder den Mittelfuß
  • Treten auf spitze und schneidende Gegenstände
  • Sturz durch Ausgleiten
  • Festigkeit des Schuhes im Bereich der Zehen
  • Energieaufnahmevermögen des Absatzes
  • Vorhandensein wirksamer Ausrüstung wie Polsterung
  • Durchtrittsicherheit der Sohle
  • Rutschhemmung der Sohle
Einwirkung von Elektrizität
  • Elektrische Spannung
  •  Isolierung, Ableitung von Spannung
Thermische Einwirkungen
  • Kälte oder Hitze
  • Flüssigmetallspritzer
  • Wärme-bzw. Kälteisolierung
Chemische Einwirkungen
  • Flüssigkeit, Stäube oder Nebel
  •  Dichtheit, Beständigkeit
Biologische Einwirkungen
  • Mikroorganismen oder andere biologische Stoffe
  • Flüssigkeitsdicht
  • leicht zu reinigen, desinfizieren
Zündung explosionsfähiger Atmosphäre
  • Statische Elektrizität
  • Ableitfähigkeit
Einwirkung durch den Fußschutz
  • mangelhafter Tragekomfort, z. B.
    • eingeschränkte Passform
    • geringe Atmungsaktivität
    • hohes Schuhgewicht oder Steifigkeit
  • allergisches Potenzial
  • eingeschränkte Reinigungsmöglichkeiten
  • Eingeschränkter Halt des Fußes
  • elektrostatische Aufladung
  • Ergonomische Gestaltung
  • Form, Abpolsterung und Größe des Schuhs
  • Dampfdurchlässigkeit und Wasserdampfaufnahme
  • Flexibilität, Gewicht
  • Materialeigenschaften
  • Pflegeeigenschaften
  • Passform, Aussteifung in Querrichtung des Schuhs und im Gelenk
  • Ableitfähigkeit

Die EN ISO 20345 unterteilt Sicherheitsschuhe in die Sicherheitskategorien SB, S1, S1P, S2, S3 und S5.

Kategorien Sicherheitsschuhe

SB entspricht den Grundanforderungen beispielsweise an Reißkraft, Abriebwiederstand, Festigkeit, Biegeverhalten, wasserabweisende Eigenschaft und Kraftstoffbeständigkeit. Der Fersenbereich ist offen.
S1 entspricht dem Basisschuh plus geschlossenem Fersenbereich, Antistatik, bestimmtes Energieaufladevermögen im Fersenbereich
S1P vereint die Eigenschaften des S1 plus Durchtrittsicherheit (durchtrittsichere Einlage) in sich.
S2 vereint die Eigenschaften des S1 plus Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme (wasserabweisende Eigenschaft).
S3 vereint die Eigenschaften des S2 plus Durchtrittsicherheit plus profilierte Laufsohle.
S4 vereint die Eigenschaften des S1, aber als wasserdichter Stiefel.
S5 entspricht dem Basisschuh plus Antistatik, enegieraufnahmevermögen im Fersenbereich, Durchtrittsicherheit durch Stahlzwischensohle, profilierte Laufsohle

Zusatzeigenschaften von Sicherheitsschuhen werden nach DIN EN ISO 20345 durch eine entsprechende Symbolik gekennzeichnet. Hier finden Sie eine Übersicht über die entsprechenden Symbole.

Zusatzeigenschaften Sicherheitsschuhe

A antistatische Eigenschaft
AN Knöchelschutz
C leitfähige Schuhe
CI Kälteisolierung
CR Schnittfestigkeit (nur Schuhoberteil)
E Energieaufnahme im Fersenbereich
FO Kraftstoffbeständigkeit Obersohle
HI Wärmeisolierung
HRO Verhalten gegenüber Kontaktwärme
I elektrisch isolierende Schuhe
M Mittelfußschutz
P Durchtrittsicherheit
SRA Rutschhemmung auf Boden mit Keramikfliesen mit Natriumlaurylsulfatlösung (SLS)
SRB Rutschhemmung auf Stahlboden mit Glycerol
SRC Rutschhemmung auf Boden aus Keramikfliesen mit Natriumlaurylsulfatlösung und auf Stahlboden mit Glycerol
WR Beständigkeit des gesamten Schuhs gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
WRU Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme

Die jeweiligen Prüfparameter werden in der DIN EN ISO 20345 festgelegt. Ob ein Schuh den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht, ist zumeist in der Lasche des jeweiligen Schuhs verzeichnet. So findet sich dort beispielsweise das Symbol „CE“, die Schutzklasse des Sicherheitsschuhs und der Hersteller. Damit ein Hersteller seinen Sicherheitsschuh mit „CE“ kennzeichnen darf, muss dieser vom TÜV geprüft sein. Das zugehörige Zertifikat wird als EG-Baumusterprüfbescheinigung bezeichnet und gibt an, dass der Schuh den geltenden europäischen Normen entspricht. Die EG-Baumusterprüfbescheinigung ist höchstens fünf Jahre gültig und nur solange wie der entsprechende Schuh baugleich dem geprüften Exemplar vertrieben wird. Bei kleinsten Änderungen muss der Schuh erneut getestet werden. Da nicht jeder verkaufte Schuh zuvor überprüft werden kann, bezeugt der Hersteller mit einer CE-Konformitätserklärung die Baugleichheit der verkauften Schuhe mit den getesteten Schuhen.

Grundsätzlich gilt, dass alle Glieder der Lieferkette dazu verpflichtet sind, sich einer ordnungsgemäßen Zertifizierung zu vergewissern – sich also auch die EG-Baumusterprüfung sowie die CE-Konformitätsprüfung bereitstellen zu lassen. Seit Juni muss die EG-Baumusterprüfung nach EN 20345:2011 vorliegen. Ältere Bescheinigungen (EN 20345:2007) sind nicht mehr gültig.

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