Rechtsfragen des Arbeitsschutzes – BAuA

Seminar – Rechtsfragen des Arbeitsschutzes

Das Arbeitsschutzrecht in Deutschland ist ein Recht, das aus vielen Teilen besteht. Neben den Gesetzen wie dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz sind beispielhaft auch die Betriebssicherheitsverordnung oder das umfassende berufsgenossenschaftliche Regelwerk zu nennen. Für einen Unternehmer, selbst für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein derart umfassendes Regelwerk mit Anforderungen und Pflichten nur schwer zu überblicken.
Dabei lauern viele Fallstricke für Arbeitsschutzverantwortliche in einem Unternehmen, insbesondere wenn es zu Verstößen oder sogar Unfällen kommt und sich die Haftungsfrage stellt. Immer wieder liest man von solchen Haftungen für Unternehmer oder Arbeitsschützer in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall, in den einschlägigen Fachzeitschriften oder Internetseiten für Arbeitsschutz. Oftmals sind es die Kleinigkeiten, zum Beispiel wie oft muss ich als Arbeitsschützer die Mitarbeiter unterweisen? Oder wie schnell muss ich als Unternehmer einen gemeldeten Arbeitsschutzmangel beseitigen, dokumentieren oder welche Arbeitsschutzmaßnahmen muss ich in meinem Unternehmen ergreifen?

DIN Seminar

Genau zu solchen und anderen Fragen findet in der Zeit vom 23.09 bis 25.09.2013 eine Veranstaltung zum Arbeitsschutzrecht statt. Durchgeführt wird die Veranstaltung zu den Rechtsfragen des Arbeitsschutzes von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz BAuA). Veranstaltungsort ist das Hotel Ibis in Dortmund West, Sorbenweg 2 (Ecke Brennaborstraße). Die Veranstaltung beginnt am 23.09.2013 um 09.00 Uhr und endet am 25.09.2013 um 12.30 Uhr.

Inhaltlich beschäftigt sich die Veranstaltung Rechtsfragen des Arbeitsschutzes, mit Themen wie den Grundlagen vom Arbeitsschutzrecht, der Darstellung einzelner Arbeitsschutzgesetze, den Pflichten der Arbeitgeber und Führungskräfte sowie deren straf- und zivilrechtliche Haftung bei Pflichtverstößen im Arbeitsschutzrecht. Neben den straf- und zivilrechtlichen Folgen werden auch die unfallversicherungsrechtlichen Folgen den Teilnehmern der Veranstaltung vorgestellt. Ziel der Veranstaltung Rechtsfragen des Arbeitsschutzes ist es nicht den Teilnehmern Angst einzujagen, sondern die Teilnehmer im Hinblick auf die Verantwortlichkeiten, Pflichten und Folgen von Pflichtverstößen aufzuklären und praktische Tipps für die tägliche Arbeit in den Unternehmen an die Hand zu geben. Als Referent für die Veranstaltung, konnte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin den Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Mensler gewinnen.

Teilnahmekosten und Zielgruppe Seminar – Rechtsfragen des Arbeitsschutzes

Die Teilnahmegebühr zur Veranstaltung Rechtsfragen des Arbeitsschutzes beträgt 385.00 Euro pro Person, im Preis enthalten ist auch der Mittagsimbiss. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Fachkräfte für Arbeitssicherheit, auch Betriebsärzte, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht oder Betriebs- und Personalräte aus den Unternehmen.

Die Veranstaltung ist leider schon ausgebucht!