Das Recht auf dem Parkplatz

Parkplatz
Welches Recht gilt auf den Parkplatz? Und wer legt die Regeln auf einem privaten Parkplatz fest? Hier finden Sie die Antworten.

Gilt die StVO auf einem Parkplatz?

Ein öffentlicher Verkehrsraum unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO). Somit gilt auf kommunalen oder öffentlichen Parkplätzen die StVO.
Zudem hat das Landgericht Potsdam entschieden, dass ein Parkplatz beispielsweise von Einkaufzentren öffentlicher Verkehrsraum ist, da er für jeden bzw. für eine allgemein bestimmte Gruppe von Benutzern zugänglich ist. Unabhängig vom Besitz gilt dann ebenfalls die StVO.
Ist ein Parkplatz allerdings von öffentlichen Flächen getrennt, beispielsweise durch eine Schranke, dann handelt es sich um einen Privatparkplatz. In diesem Fall darf der Eigentümer die Regeln festlegen. Allerdings wird auch in diesem Fall zumeist die Geltung der StVO festgelegt, um Unfällen vorzubeugen. Dies geschieht beispielsweise mit Schildern, welche auf die Geltung der StVO hinweisen.

Rechts vor Links auf dem Parkplatz?

Die Vorfahrt an Einmündungen und Kreuzungen hat nach StVO, wer von rechts kommt. Dies gilt auf Parkplätzen jedoch nur, wenn die kreuzenden Fahrspuren erkennbar „Straßencharakter“ haben, also eine entsprechende Breite und eine Markierung vorliegt. Ansonsten kann man sich auf dem Parkplatz nicht auf die Regelung Rechts-vor-Links verlassen. Dies gilt auch für das Ausparken aus einer Parklücke.

Welches Recht haben dreiste Parklückendiebe?!

Wem ist das nicht schon einmal passiert? Ein anderer schnappt die Parklücke vor der Nase weg. Doch wer hat eigentlich das Recht auf seiner Seite? Auch dieser Sachverhalt ist rechtlich geregelt, sodass derjenige Anspruch auf eine Parklücke hat, der diese zuerst „unmittelbar erreicht“. Auch wer vorbeirollt, um rückwärts einzuparken, hat weiterhin Vorrang. Wer sich in eine Parklücke drängelt, obwohl ein anderer zuerst da war, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Darf ein Fußgänger eine Parklücke freihalten?

Nein, ein Vorrang des „zuerst unmittelbar Erreichens“ gilt nur für Fahrzeuge. Allerdings ist es eher schwierig Personen daran zu hindern eine Parklücke freizuhalten, da ein Heranrollen an die Person mit einem Fahrzeug bereits eine Nötigung darstellen kann.

Knöllchen auf dem Privatparkplatz?

Da Besitzer von privaten Parkplätzen selbst die Regeln festlegen, dürfen sie auch bestimmen, wer wie lange sein Fahrzeug parken darf. So dürfen sogar Parkscheiben gefordert werden. Wer auf einem beschilderten Privatparkplatz, beispielsweise mit „Kundenparkplatz“ markiert, parkt, der geht automatischen einen Nutzungsvertrag ein. Aus diesem Grund ist es auch sinnvoll, private Parkplätze mit Parkplatzschildern zu markieren. Strafen bei Verstoß sind dementsprechend auch keine Verwarnungsgelder, sondern Vertragsstrafen, die oft höher sind als Erstere.

Darf ein Besitzer eines Privatparkplatzes unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen lassen?

Ja, das Falschparken auf Privatgrundstücken gilt als Beeinträchtigung fremden Eigentums, wie der Bundesgerichtshof feststellt. Somit darf der Eigentümer das störende Fahrzeug abschleppen lassen, auch wenn genügend andere Parkflächen vorhanden sind.