Änderungen und Neuerungen – Technische Regeln für Gefahrenstoffe, Technische Regeln für Betriebssicherheit und Ermittlung des Standes der Technik

Änderungen und Neuerungen – Technische Regeln für Gefahrenstoffe, Technische Regeln für Betriebssicherheit und Ermittlung des Standes der Technik

Einige Technische Regeln und BGV-Vorschriften wurden verändert. Darunter fallen unter anderem die TRGS 460, TRGS 900, TRGS 903, TRBS 1201.4, TRBA 214, BGI 524, BGI 537 und BGI 548.

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Neue TRGS 460 – Ermittlung des Standes der Technik

Die neue TRGS regelt Handlungsempfehlungen zur Ermittlung des Standes der Technik. Der Umgang mit Gefahrenstoffen sowie die Einhaltung bestimmter Grenzwerte im Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen ist festgesetzt. Zusätzlich dazu ist auch der Stand der Technik einzubeziehen. Wie dieser zu ermittelt ist, war bisher nicht geregelt und wird nun durch die TRGS 460 bestimmt. Die TRGS 460 beschreibt ein Verfahren in fünf Schritten.

Hier finden Sie das PDF-Dokument der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Download.

Ergänzungen und Änderungen der TRGS 900 und TRGS 903 – Technische Regeln für Gefahrstoffe

Die Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 und 903 wurden im September vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Die TRGS 900 legt für elf Stoffe neue Arbeitsplatzgrenzwerte fest. Zudem gelten nun für einige der Stoffe die Vorgaben des §10 Gefahrstoffverordnung. Dabei wird der besondere Schutz bei der Arbeit mit erbgutverändernden, fruchtbarkeitgefährdenden und krebserregenden Gefahrstoffen thematisiert. Im Fall der TRGS 903 (biologische Grenzwerte) wurden Ergänzungen und Berechtigungen zu Parametern und Probezeitnahmen getroffen.

Hier finden Sie die Technischen Regeln für Gefahrenstoffe TRGS 900 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als PDF-Dokument und hier das entsprechende PDF Dokument für die TRGS 903.

Änderungen der TRBS 1201.4 und TRBA 214

Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201.4 regelt die Prüfung von überwachungspflichtigen Anlagen – Prüfung von Aufzuganlagen. Diese unterlag im Oktober Ergänzungen. Hinzugefügt wurde eine Anlage zum Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln einer Aufzuganlage gem. TRGB 1201.4 Abs. 12 sowie Nr. 3.3 Abs. 12. Einer Konkretisierung unterlag die TRBS 214. Diese regelt die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (Abfallbehandlungsanlagen). Unter anderem wurden Schutzmaßnahmen insbesondere die arbeitsmedizinische Prävention ergänzt.

Hier finden Sie PDF-Dokumente zur TRBS 1201 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und hier das stesprechende PDF-Dokument zur TRBS 214.

Neuerungen und Änderungen der BGVR-Schriften

Geändert und erneuert wurden zudem folgende Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelungen
• BGI 524 (Polyurethane Isocyanate)
• BGI 537 (Fruchtschädigungen – Schutz am Arbeitsplatz)
• BGI 548 – Elektrofachkräfte