GHS Gefahrensymbole – Umstellungsverfahren

Gefahrensymbole

GHS-Kennzeichnung für Stoffe – Frist für Bevorratungsmengen und Lagerbestände ist abgelaufen

Im mehrstufigen Umstellungsverfahren zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen (Gemischen) und Erzeugnissen nach CLP-Verordnung (1272/2008/EG) ist die 2. Frist abgelaufen.

Gefährliche Stoffe die ab dem 01.12.2010 in Verkehr gebracht wurden müssen neu eingestuft und gekennzeichnet sein. Eine Ausnahme gab es lediglich für bereits vor dem 01.12.2010 in Verkehr gebrachte Stoffe mit alter Kennzeichnung. Diese durften bis 01.12.2012 weiterverkauft werden.

GHS Gefahrensymbole – Höchste Zeit zur Umstellung!

Nun gilt es die Vorräte in Lägern und Verkaufsstellen zu prüfen und nach den Anforderungen der CLP-Verordnung neu zu kennzeichnen!

Umstellung Gefahrstoffkennzeichnung Übersicht

Etikett Alte Kennzeichnung Neue Kennzeichung
Stoffe erlaubt bis 1.12.2010 (Lagerbestände: + 2 Jahre) erlaubt ab 20.1.2009
zwingend ab 01.12.2010
Gemische erlaubt bis 1.6.2015 (Lagerbestände: + 2 Jahre) erlaubt ab 20.1.2009
zwingend ab 01.6.2015
Alte Einstufung Neue Einstufung
Stoffe zwingend ab 01.5.2015 erlaubt ab 20.1.2009
zwingend ab 01.12.2010
Gemische zwingend ab 01.5.2015 erlaubt ab 20.1.2009
zwingend ab 01.6.2015

Ein umfassendes Standardsortiment zur GHS-Kennzeichnung sowie Informationen zur Aktion „GHS-Umstellungspreise 2012“ finden Sie unter www.wolkdirekt.com.