GHS-Kennzeichnung für Stoffe – Frist für Bevorratungsmengen und Lagerbestände ist abgelaufen
Im mehrstufigen Umstellungsverfahren zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen (Gemischen) und Erzeugnissen nach CLP-Verordnung (1272/2008/EG) ist die 2. Frist abgelaufen.
Gefährliche Stoffe die ab dem 01.12.2010 in Verkehr gebracht wurden müssen neu eingestuft und gekennzeichnet sein. Eine Ausnahme gab es lediglich für bereits vor dem 01.12.2010 in Verkehr gebrachte Stoffe mit alter Kennzeichnung. Diese durften bis 01.12.2012 weiterverkauft werden.
GHS Gefahrensymbole – Höchste Zeit zur Umstellung!
Nun gilt es die Vorräte in Lägern und Verkaufsstellen zu prüfen und nach den Anforderungen der CLP-Verordnung neu zu kennzeichnen!
Umstellung Gefahrstoffkennzeichnung Übersicht
Etikett | Alte Kennzeichnung | Neue Kennzeichung |
---|---|---|
Stoffe | erlaubt bis 1.12.2010 (Lagerbestände: + 2 Jahre) | erlaubt ab 20.1.2009 zwingend ab 01.12.2010 |
Gemische | erlaubt bis 1.6.2015 (Lagerbestände: + 2 Jahre) | erlaubt ab 20.1.2009 zwingend ab 01.6.2015 |
Alte Einstufung | Neue Einstufung | |
Stoffe | zwingend ab 01.5.2015 | erlaubt ab 20.1.2009 zwingend ab 01.12.2010 |
Gemische | zwingend ab 01.5.2015 | erlaubt ab 20.1.2009 zwingend ab 01.6.2015 |
Ein umfassendes Standardsortiment zur GHS-Kennzeichnung sowie Informationen zur Aktion „GHS-Umstellungspreise 2012“ finden Sie unter www.wolkdirekt.com.