Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege sind Verkehrswege, welche im Gefahrfall Menschen und Tieren aus baulichen Anlagen schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen. Während Fluchtwege der Selbstrettung dienen, bezeichnen Rettungswege streng genommen Zugänge und Wege für Einsatzkräfte, über die z.B. verletzte Personen geborgen werden oder die Brandbekämpfung erfolgen soll.

Die Grundlage für die Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen wird durch die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.3 gebildet. Während die Bauordnung des jeweiligen Landes Forderungen an Rettungswege enthält, definiert die ASR A2.3 allgemeine Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge. Zum einen müssen Fluchtwege und Notausgänge jederzeit freigehalten werden, zum anderen werden bedingt zulässige als auch unzulässige Bestandteile eines Fluchtweges erörtert (Schiebetüren, Aufzüge, Wendel- oder Spindeltreppen usw.).

Fluchtweglängen und Mindestbreiten der Fluchtwege können je nach Gegebenheiten anhand von Vergleichen und Tabellen abgelesen werden. Dabei ist stets darauf zu achten, dass Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach §5 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) berücksichtigt werden und sowohl verhältnismäßig strengere als auch erleichternde Maßnahmen in Betracht gezogen werden können. Beispielweise kann die schnelle Entfluchtung eines Gefahrstofflagers durch erhöhte Türbreiten sinnvoll sein, während bei niedriger Brandlast in Verbindung mit geringer Gefahr und feuerbeständiger Bauweise eine längere Evakuierungszeit bei einer Industriehalle hingenommen werden kann.

Fluchtwegkennzeichnung

Nach Durchführung der Fluchtwegplanung ist eine korrekte Beschilderung entscheidend um flüchtenden Personen zügig das Verlassen des Objektes zu ermöglichen. Hierfür muss eine eindeutige Fluchtwegkennzeichnung durchgeführt werden: An jedem Ort der Arbeitsstätte sollte für die flüchtende Person unmissverständlich sein, in welche Richtung sie sich begeben muss, um durch einen Notausgang ins Freie oder in einen gesicherten Bereich zu gelangen.