CLP Verordnung in Kraft

CLP Verordnung

CLP Verordnung – aktuell

Am 01.06.2013 wurde in der Ausgabe L149 im Amtsblatt der Europäischen Union die CLP-Änderungsverordnung (EU 487/2013) veröffentlicht. Die CLP-Änderungsverordnung löst die bisher gültige Verordnung (EG 1272/ 2008) ab. Ziel der CLP-Verordnung ist die Einstufung, Kennzeichnung sowie die Verpackung von Gemischen und Stoffen. Die Bezeichnung CLP steht hierbei für „Classifciation Labelling and Packaging“, kurz CLP. Gegenstand dieser Änderungsverordnung ist unter anderem das UN-Modellsystem, dass jetzt in die CLP-Verordnung eingeführt wurde. Weiterhin wurden sogenannte Gefahrenkategorien eingeführt, mit denen eine Einstufung anhand der Gefährdung von chemisch instabilen Gasen möglich ist. Zudem wurde speziell für Aerosole eine Gefahrenklasse in die CLP-Verordnung aufgenommen.

Eine weitere Änderung bzw. Klarstellung erfolgte im Abschnitt 2.3 „Physikalische Gefahren“ in der CLP-Änderungsverordnung, hinsichtlich Aerosole. So wurde klargestellt, dass Aerosole nicht in den Anwendungsbereich vom Abschnitt 2.2 Entzündbare Gase, 2.5 Gase unter Druck sowie auch nicht unter die Abschnitte 2.6 und 2.7 Entzündbare Flüssigkeiten bzw. Entzündbare Feststoffe fällt. Aerosole können vielmehr laut der CLP-Änderungsverordnung je nach Inhalt, unter andere Anwendungsbereiche, einschließlich entsprechender Gefahrenklassen und Kennzeichnungen fallen.

Die CLP-Änderungsverordnung tritt in mehreren Stufen in Kraft, die Verordnung insgesamt ist zum 21.06.2013 gestartet. Für Stoffe gilt sie jedoch erst ab dem 01.12.2014 und für Gemische erst ab dem 01.06.2015. Die CLP-Verordnung ist gültig für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (kurz EWR) sowie der Schweiz.

Was ist eigentlich CLP?

Viele kennen die Einstufung in Gefahrenklassen sowie die Etikettierung von chemischen Produkten, unter GHS (Global Harmonized System). Das GHS-System wurde von der UNO mit dem Ziel der Einheitlichkeit eingeführt. Das GHS-System ist die rechtliche Grundlage der heutigen CLP-Verordnung, die von der Europäischen Union dazu ausgearbeitet wurde. Die CLP-Verordnung wurde im Februar 2009 von der EU auf freiwilliger Basis eingeführt, dies bedeutete das die Umsetzung der Anforderungen aus der CLP-Verordnung zur damaligen Zeit rechtlich nicht bindend war. Mit der damaligen Einführung der CLP-Verordnung gab es viele Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnung, den Gefahren- und Sicherheitshinweisen oder den neuen Gefahrenklassen. Insgesamt gibt es 28 Gefahrenklassen, die sich aus 16 physikalisch/chemische Gefahrenklassen, 2 Umweltgefahrenklassen sowie 10 Gesundheitsgefahrenklassen zusammensetzen. Mit der Einführung der Vielzahl an neuen Gefahrenklassen, wurden viele Stoffe und Gemische neu bewertet und oftmals in eine höhere Gefahrenklasse eingestuft. Für viele Unternehmen hatte dies im Sinne des Arbeitsschutzes die Auswirkung, dass die Gefahrstoffverzeichnisse oder die Gefährdungsbeurteilungen den neuen Anforderungen aus der CLP-Verordnung angepasst werden musste.

Die CLP-Verordnung beschäftigt sich ausschließlich mit dem Inverkehrbringen von chemischen Produkten. Die CLP-Verordnung grenzt sich somit auch deutlich von den anderen Verordnungen, wie zum Beispiel der REACH-Verordnung ab, die sich im Schwerpunkt mit der Herstellung entsprechender Produkte beschäftigt. Auch inhaltlich gibt es große Unterschiede, nach der REACH-Verordnung gibt es zum Beispiel sogenannte Mengenschwellen hinsichtlich der Anwendung der Verordnung. Die CLP-Verordnung kennt diese Mengenschwellen nicht und ist mit ihren Anforderungen hinsichtlich der Einstufung in Gefahrenklassen sowie der Etikettierung auch bei kleinen Mengen bereits gültig.

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Die CLP-Änderungsverordnung ist bereits die vierte Änderung und umfasst insgesamt 59 Seiten. Unter nachfolgendem Link kann man die aktuelle Änderungsverordnung von der Homepage der Europäischen Kommission in deutscher Sprache kostenfrei herunterladen: CLP Änderungsverordnung