CE Kennzeichnung

CE Kennzeichung

Transparenz und Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung

Produkte, die die CE-Kennzeichnung tragen, erfüllen die Anforderungen der gültigen EG-Richtlinien. Die Ware entspricht den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU und kann innerhalb des Europäischen Währungsraumes sowie der Türkei verkauft werden.

CE = Communautes Europeénnes = Europäische Gemeinschaften

Die Kennzeichnung bestätigt, dass die vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren an der Ware durchgeführt worden sind. Ein erfolgreicher Abschluss dieses Verfahrens berechtigt zum Anbringen der Kennzeichnung.

Prinzipien der CE-Kennzeichnung

  • Das CE-Kennzeichen ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei dem CE-Kennzeichen handelt es sich um ein EU-Richtlinien-Konformitätszeichen mit Funktion als Aufsichtszeichen. Es erleichtert den Aufsichtsbehörden in den EWG-Ländern die Kontrolle über die zulässige Vermarktung der Erzeugnisse. Die CE-Kennzeichnung wird nicht vom Deutschen Institut für Normung (DIN) betreut.
  • Nicht alle Produkte in der EU müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Nur wenn eine entsprechende Richtlinie das CE-Kennzeichen für ein Produkt fordert, ist es zulässig, aber auch zwingend erforderlich, das Zeichen anzubringen.
  • Die CE-Kennzeichnung behandelt lediglich Mindest-Sicherheitsanforderungen.
  • Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass die Ware im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellt worden ist. Es zeigt an, dass die notwendigen Konformitätsverfahren (Gefährdungsanalyse, Risikobewertung und Überprüfung der Normenkonformität) durchgeführt worden sind.
  • Der Verbraucher erkennt an der CE-Kennzeichnung, dass das Produkt den Vorschriften der EU entspricht und somit in der gesamten EU vermarktet und verkauft werden darf.
  • Die CE-Kennzeichnung bedeutet, dass das Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf. Sie leistet damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa und baut Handelshemmnisse ab.

Welche Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung?

Die Europäische Union hat verschiedene Produktkategorien festgelegt. Jede Produktkategorie hat ihre eigenen Anforderungen. Folgende Produktgruppen gibt es:

  • Niederspannungsgeräte
  • Einfache Druckbehälter
  • Spielzeug
  • Bauprodukte
  • Elektromagnetische Verträglichkeit [98/13/EG] (13) 6.11.1992
  • Maschinen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Nichtselbsttätige Waagen
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Warmwasserheizkessel
  • Explosivstoffe für zivile Zwecke
  • Medizinprodukte
  • Explosionsgefährdete Bereiche
  • Sportboote
  • Aufzüge
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Druckgeräte
  • Telekommunikationsendeinrichtungen
  • In-vitro-Diagnostika
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

(Quelle: IHK Nordwestfalen)

Wer ist für das Anbringen der CE-Kennzeichnung zuständig?

Der Hersteller ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen des CE-Kennzeichens verantwortlich. Der Händler

  • führt die Konformitätsbewertung durch,
  • erstellt technische Unterlagen,
  • gibt die EG-Konformitätserklärung ab
  • und bringt die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller inner- oder außerhalb der europäischen Gemeinschaft ansässig ist.

Der Händler wiederum prüft,

  • ob die CE-Kennzeichnung und die notwendigen technischen Dokumentationen vorhanden sind.

Wird das Produkt aus einem Drittland eingeführt, so muss sich der Importeur vergewissern,

  • ob der außerhalb der EU ansässige Hersteller alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.

Aussehen der CE-Kennzeichnung

Das Aussehen der CE-Kennzeichnung ist vorgeschrieben. Eine Mindesthöhe von fünf Millimetern ist zur Gewährleistung der notwendigen Leserlichkeit erforderlich. Bei kleinen Produkten kann auf die Mindestabmessungen der CE-Kennzeichnung verzichtet werden. Dies trifft bei

  • Maschinen,
  • persönlicher Schutzausrüstung,
  • aktiven implantierbare medizinische Geräten,
  • Medizinprodukten,
  • Aufzügen (hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Komponenten),
  • In-vitro-Diagnostika,
  • Funkanlagen,
  • und Telekommunikationsendeinrichtungen zu.

Die Proportionen der CE-Kennzeichnung müssen allerdings eingehalten werden.

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