BGVR Vorschriften – Änderungen Juni 2013

Neue und geänderte BGVR Vorschriften Juni 2013

BGVR Juni 2013

Zum Monatsbegin Juni 2013 wurden von den Berufsgenossenschaften einzelne Informationen und Vorschriften aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk geändert und aktualisiert.

Betroffen von diesen Änderungen ist unter anderem der 2. Teil der BGI 532, die BGI 540, die BGI 570, die BGI 571 sowie die BGI 601. Für die tägliche Arbeit als Sicherheitsingenieur, als Sicherheitsbeauftragter oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit, ist die Information über die aktuellen Änderungen im Regelwerk besonders wichtig. Nachfolgend eine Übersicht über die betroffenen BGI im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.

BGI 532 – Teil 2: Steh-Kassenarbeitsplätze

Geändert wurde der zweite Teil der BGI 532 von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (kurz BGHW). Gegenstand der BGI 532 ist die Ausstattung von Steh-Kassenarbeitsplätzen unter dem Gesichtspunkt der ergonomischen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Dazu gehört unter anderem die Gestaltung der Kassenbox, die Wartung von Kassentischen, Betriebsanweisungen oder die Unterweisung der Mitarbeiter bezüglich des richtigen Verhaltens bei Raubüberfällen.

BGI 540 – Hand- und Hautschutz

Der Hand- und Hautschutz spielt im Arbeitsschutz eine große Rolle, aktuell wurde die dazugehörige BGI 540 von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (kurz BG RCI) geändert. Inhalt der BGI 540 ist unter anderem die Ermittlung von Gefährdungen, aber auch die einzelnen Schutzmaßnahmen zum Hand- und Hautschutz.

BGI 570 – Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel

Sieben Schritte zum Ziel, das ist die kurze Beschreibung der BGI 570 der Berufsgenossenschaft Rohrstoffe und chemische Industrie (kur BG RCI). Gegenstand der BGI 570 ist die Erstellung und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten. Angefangen von Schritt 1, dem Erfassen der Betriebsorganisation, dem Schritt 2, der Erfassung der Tätigkeiten über Schritt 5, Festlegen von Schutzzielen und Maßnahmen bis hin zum letzten Schritt 7, der Kontrolle der Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung.
Betroffen von der aktuellen Aktualisierung der BGI 570 ist das Merkblatt A016.

BGI 571 – Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog

Die Erstellung oder die Prüfung der Wirksamkeit einer Gefährdungsbeurteilung gehört zur täglichen Arbeit einer betrieblichen Sicherheitskraft. Doch welche Gefährdungen gibt es, die eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich machen? Eine Antwort darauf ist die BGI 571 mit dem Gefährdungskatalog. In diesem Gefährdungskatalog werden 65 Gefährdungsarten vorgestellt, von der mechanischen Gefährdung, elektrische Gefährdung bis hin zu psychischen Belastungsfaktoren, die auch eine Gefährdung darstellen kann. Herausgeber der BGI 571 ist die Berufsgenossenschaft Rohrstoffe und chemische Industrie (kurz BG RCI).

BGI 607 – Leitern und Tritte im Handel

Die richtige Verwendung von Leitern und Tritte im Handel, das ist das Thema der BGI 607. Aktuell wurde die BGI 607 von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution als Herausgeber (kurz BGHW) überarbeitet. Neben den einzelnen Typen von Leitern und Tritten wurden auch deren mögliche Einsatzgebiete, Grenzen und die Anforderungen an die Wartung vorgestellt. Zur BGI 607 gehören auch diverse Anhänge für die praktische Arbeit, so zum Beispiel ein Leiter-Kontrollblatt sowie verschiedene Betriebsanweisungen für Leiter und Tritte und eine Muster-Betriebsanweisung zur richtigen Verwendung beim Regalauffüllen.