Betriebsgefahren im Winter – das sollten Sie beachten

Die Tage werden kürzer, die Sonne zeigt sich immer weniger und es wird kälter: der Winter steht vor der Tür. Jetzt im Dezember hat der meteorologische Winter begonnen. Es wird zunehmend kälter und Minustemperaturen sind die Folge. Die Vorbereitung auf die Folgen von Kälte und Eis sind nicht nur privat wichtig, sondern auch für Ihr Unternehmen. Dabei sollten Sie die richtigen Schritte einleiten, um sich so optimal auf die kalte und dunkle Jahreszeit einzustellen.

 

Welche Gefahren Sie im Winter unbedingt beachten sollten

 

Der Winter ist nicht überall gleich – so gibt es regional bedingt natürlich enorme Unterschiede. Kein großes Geheimnis ist, dass es in Regionen, die höher liegen, eher schneit als in flachen Regionen. Das kann bereits ein erster Anhaltspunkt sein, um mögliche Gefahren zu ermitteln, einzugrenzen und geeignete Maßnahmen einzuplanen und diese zu ergreifen.

Einstellen sollten Sie sich im Winter auf erhöhten Schneefall, viele dunkle Stunden ohne Sonnenlicht und bei Temperaturen um die 0° Grad Celsius auch auf Frost und Glätte.

Schneefall – je nach Ausmaß ein schrecklich schönes Erlebnis

Leichter Schneefall klingt erst einmal nicht weiter dramatisch. Was aber, wenn es nicht mehr aufhört zu schneien und der Schnee zudem nicht taut? Straßen und Bäume werden weiß, es fängt an unter den Schuhen zu knirschen und auch die Dächer schneien zu – und genau hier ist schon allerhöchste Vorsicht geboten. Gerade große Mengen Schnee bringen auch wortwörtlich viel Last mit sich. So ist es besonders unter Bäumen oder leichten Holzdächern häufig nicht sicher, denn Einsturzgefahr oder umfallende Bäume sind die Folge. Doch selbst wenn diese dem Gewicht standhalten, entsteht die Gefahr von herabfallenden Schneemassen und sogar ganzen Dachlawinen. In großen Mengen können diese selbst ganze Dörfer unter sich begraben. 

Besonders hier sollten Sie auf der Hut sein – denn rechtlich gesehen sind Sie als Haus- oder Grundstückseigentümer (oder die von Ihnen beauftragte Person) für Schäden, die durch eine Dachlawine entstanden sind, haftbar. Um die Verkehrssicherungspflicht nicht zu verletzen, ist es in manchen Gebieten verpflichtend Dachlawinen-Schilder aufzustellen.

Aber zurück zum üblichen Fall: Denn ob eigenes Haus oder eigenes Unternehmen – es gibt allerhand zu tun, um nicht nur das Gebäude vor Schäden zu schützen, sondern auch die Menschen in nächster Nähe.

–> Hier finden Sie eine Checkliste, um sich optimal auf die Schneebedingungen vorzubereiten:

  • Die Wetterlage gut im Blick behalten, um schnell reagieren zu können
  • Inventar an Schneeschaufeln und anderen Räumungsgeräten auf Vollständigkeit und Funktion prüfen und ggf. ausbessern
  • Fuhrpark mit Winterreifen und Schneeketten winterfest machen
  • Eine betriebliche Rufbereitschaft oder einen Personalplan organisieren, um einen Winterdienst aufzustellen
  • Verkehrs- und Hauptwege während der Geschäftszeiten räumen
  • Dächer ausreichend dämmen und von Schneelasten ggf. befreien

Frost – die Temperatur unterhalb des Gefrierpunktes

Sobald die Temperaturen unter 0° Grad Celsius fallen, lauert die nächste Gefahr: der Frost. Wer sich in Sachen Schnee jetzt bestens vorbereitet hat, sollte auch bei Eis und Glätte längst nicht nachgeben. Denn neben dem altbekannten Bodenfrost und spiegelglatten, rutschigen Flächen entstehen nicht nur Folgen für den Straßenverkehr im Tiefgang – auch Eiszapfen und Eisplatten erschweren das Thema Sicherheit in den Höhen, auf die kaum einer achtet.

Dabei können diese je nach Größe genauso lebensbedrohlich werden, wie die Einbruchgefahr bei nicht fließenden, tiefen Gewässern.

Aber was kann sonst noch auf dem Betriebsgelände passieren, wenn der Frost erst einmal eingezogen ist? Klassiker sind hierbei oftmals Unterkühlungen aufgrund von falscher Arbeitskleidung an einem draußen liegenden Arbeitsplatz und Unfälle durch nicht geräumte Geh- und Straßenwege.

Aber auch Dinge, die nicht ganz so lebensbedrohlich sind und an die entsprechend kaum einer denkt: zugefrorene Schlösser. Wer kennt es nicht? Man möchte schnell ins Fahrzeug steigen, die Tür aufschließen oder das Tor absperren – aber eine dicke Eisschicht hält einen gekonnt davon ab.

Das ist ärgerlich, aber sowohl vermeid- als auch lösbar.

–> Hier finden Sie eine Checkliste, um sich optimal auf Kälte und Frost vorzubereiten:

  • Einsatz von Streugut prüfen und ggf. aufstocken
  • Dächer und Vorsprünge von Eis befreien
  • Gefährliche Bereiche mithilfe von Schildern kennzeichnen
  • Intakte Isolierungen bei Rohren und Gefäßen mit gefrierenden Flüssigkeiten, wie bspw. Wasser sicherstellen
  • Kälteempfindliche Stoffe nach Hinweisen auf Etiketten und Datenblättern lagern und ggf. umsortieren
  • Heizungsanlage checken und warten lassen
  • Räumlichkeiten gemäß ASR heizen und nicht auskühlen lassen
  • Warme und geeignete Arbeits- bzw. Schutzkleidung aufstocken und zur Verfügung stellen
  • Schlösser und bewegungsempfindlichen Teile mit Multifunktionsöl schmieren

Was können Sie tun, um Licht in den dunklen Winter zu bringen?

Sobald der geologische Winter eintritt, werden die Tage kürzer und es bleibt folglich länger dunkel. Durchschnittlich scheint die Sonne im Winter abhängig von der Region etwa neun Stunden. Dezember, Januar und Februar sind damit die dunkelsten Monate im Jahr, was oftmals zu Problemen mit der Sichtbarkeit z.B im Straßenverkehr, auf Baustellen oder auch auf dem Betriebsgelände generell führt. Auch die meteorologischen Einflüsse häufen sich im Winter: die Sicht wird aufgrund von Nebel, Schneeverwehungen oder auch starkem Regen deutlich eingeschränkt – weshalb hier im Alltag eine hohe Aufmerksamkeit gefragt ist.

–> Hier finden Sie eine Checkliste, um sich optimal auf die Dunkelheit im Winter vorzubereiten:

  • Helle Lichtquellen wie Taschenlampen, Kopflampen oder Scheinwerfer zur Verfügung stellen
  • Beleuchtung insbesondere der Nebelscheinwerfer bei Fahrzeugen prüfen und sicherstellen
  • Reflektierende Arbeitskleidung in Signalfarben bestellen und bereitstellen
  • zusätzliche Reflektoren und Warnwesten tragen

 

Was aber weder bei Schnee, Frost oder Dunkelheit fehlen darf sind nicht nur informierende und notwendige, sondern vor allem auffällige und lebensrettende Kennzeichnungen und Warnhinweise.

Warnschilder im StVO und Betriebsbereich

In der Schilderkennzeichnung gibt es sogenannte Warnschilder, welche mögliche Gefahrenorte kennzeichnen und auch im betrieblichen Winter berücksichtigt werden sollten. Dabei prüft man das Gelände (ob privat oder betrieblich) auf witterungsbedingte Gefahren, um möglichst alle Besucher:innen und Mitarbeiter:innen vor Gefahren zu warnen und Unfälle präventiv zu vermeiden. Aus den folgenden Kennzeichnungen kann in Bezug auf winterliche Gefahren hingewiesen werden:

StVO Schilder

Auch in der StVO gibt es Schilder und Kennzeichnungen, die auf besondere Gefahren besonders im Winter hindeuten. Sie sollten natürlich besonders vermehrt in der kalten Jahreszeit beachtet werden.

Hier zwei Beispiele:

Schnee- oder Eisglätte VZ: 101-51

Das Zusatzschild „Schnee oder Eisglätte“ bezeichnet mit Hilfe eines Piktogramms eine mögliche Glätte-Gefahr.

Schneeketten vorgeschrieben VZ: 268

In Deutschland ist es nicht verpflichtend Schneeketten im Winter im Auto mitzuführen. Bei Erkennen dieses symbolischen Verkehrszeichens darf eine Weiterfahrt zur Sicherheit nur mit Schneeketten erfolgen.

So lassen Sie sich jetzt optimal auf den Winter ein

Mit der richtigen Planung und Vorbeugung lassen sich beinahe alle Gefahren und Probleme, die auftreten können, geschickt vermeiden. Gefahr bei Schnee, Frost oder Dunkelheit im Winter kommen wortwörtliche alle Jahre wieder.

Lesen Sie sich noch einmal alle Checklisten durch – wenn dann noch die nötige Beratung fehlt: Warum nicht direkt unseren persönlichen Service kontaktieren?