ASR A4.1 „Sanitärräume“

ASR A4.1 „Sanitärräume“

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kündigt die neue Arbeitsstättenregel ASR A4.1 an, die voraussichtlich noch in diesem Jahr Entscheidungshilfen für die Einrichtung von Sanitärräumen in Arbeitsstätten liefern soll.

Novellierung dringend nötig

Teilweise stammen die Arbeitsstättenregeln noch aus den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, die Arbeitgebern und Architekten dabei helfen sollen, Sanitärräume in den Betrieben einzurichten. Die jetzt abgeschlossene Überprüfung ergab, dass diese heute kaum noch zeitgerecht sind und ebenso wenig praxisnah. Für den aktuell von der BAuA vorgelegten Bericht »Bedarfsgerechte Auslegung und Ausstattung von Sanitärräumen« wurden vornehmlich in kleinen und mittelständischen Unternehmen die vorherrschenden Bedingungen untersucht. Um die Studie nicht allein durch Inaugenscheinnahme zu erstellen, waren die Beschäftigten aufgerufen, über die Dauer von fünf Tagen Auskunft zu den Wartezeiten zu geben. Mehr als die Hälfte schloss sich der Befragung an.

Komfort gut bei kaum auftretenden Wartezeiten

Die Mehrheit der Befragten gab an, dass es nur selten zu Wartezeiten kommt und der Komfort im Allgemeinen als gut bezeichnet werden kann. Lediglich im Bereich der Sauberkeit und der Lüftung scheint Nachbesserungsbedarf zu bestehen. Tatsächlich ließe sich hier vermutlich bereits durch engere Reinigungszyklen die Lage deutlich verbessern. Reinigungspläne, wie sie aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe bekannt sind, wären geeignete Maßnahmen, bevor bauseitig eine Veränderung herbeigeführt wird.

Mit und ohne Waschgelegenheit

Allgemein fanden sich die Prüfer einer Situation gegenüber, die Sanitärräume je nach Tätigkeitsschwerpunkt der Mitarbeiter in Größe und Ausstattung definiert: In der Verwaltung finden sich meist mehrere, jedoch kleinere Sanitärräume, die zudem auf kurzem Weg erreichbar sind. Anders dort, wo produziert wird: Hier sind die Sanitärräume zusätzlich häufig mit einer Gelegenheit zum Duschen oder Waschen ausgestattet. Entsprechend ist ein Umkleideraum angegliedert. Diese dann recht umfangreichen Räumlichkeiten finden sich eher in zentraler Lage auf dem Gelände, die Wege sind weiter. Allerdings fiel auf, dass in den untersuchten produzierenden Betrieben nur wenige Frauen in der Fertigung beschäftigt sind. Steigt der Frauenanteil, könnten Engpässe auftreten.

Keine starren Vorgaben

Aufgrund der guten Umfrageergebnisse in der Studie kommt die BAuA zu der Ansicht, dass die neue Arbeitsstättenregel (ASR) wohl auf starre Vorgaben verzichten kann. Vielmehr sollte sich die ASR A4.1 an der ergonomischen Bewegungsfreiheit der Benutzer orientieren. Planungsbüros und Architekten bleibt also auch zukünftig freie Hand bei der Konzeption der Sanitärräume. Dieser Spielraum wird zudem benötigt, um bedarfsgerecht Wasch- und Duschmöglichkeiten einzurichten, die je nach Anforderung in den Betrieben ganz unterschiedlich ausfallen können.