Arbeitsbelastungen und Bedrohungen an Arbeitsplätzen – BGI/GUV-I 5165

BGI/GUV-I 5165

Es existieren viele Wege, durch Arbeit zu erkranken. Neben der Unfallgefahr und dem Verschleiß bei körperlich besonders beanspruchender Tätigkeit, sind eine Reihe von psychischen Erkrankungen bekannt, die durch Arbeit ausgelöst werden können. Stress und das immer häufiger auffallende Burn-out-Syndrom sind wohl die bekanntesten. Den Schaden tragen beide Seiten: der Betroffene, sowie das Unternehmen in dem er beschäftigt ist.

Emotionale Beeinträchtigungen durch Arbeit

Viele Faktoren spielen eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer an der Seele erkrankt. Nicht immer liegen die Gründe dafür im Arbeitsleben. Wenn doch, dann durch:

  • große Arbeitsmengen
  • mangelnde Wertschätzung
  • Zeitmangel
  • Unterbrechungen im Arbeitsablauf
  • geringen Handlungsspielraum Einzelner

BGI/GUV-I 5165

Wer dazu noch mit Kunden in direktem Kontakt steht, kann nicht selten über weitere Belastungen klagen: Es kommt häufig zu Gewalt zwischen dem Berater und seinen Kunden. Ganze Branchen stehen in dem Ruf, besonderes Gefährdungspotenzial für die Angestellten zu besitzen. Dazu gehören überraschenderweise solche Betriebe, deren Mitarbeiter sich nicht auf den ersten Blick auf gefährlichem Terrain bewegen: Banken und Sparkassen zum Beispiel, doch auch das Personal der Bahnbetriebe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Gesundheitswesen.

Arbeit leisten – Mitarbeiter schützen

In einem groß angelegten Projekt wurde versucht, an einer speziellen Arbeitnehmergruppe Praktiken zu entwickeln, wie die Arbeitnehmer mit den Bedrohungen am Arbeitsplatz fertig werden können. Untersucht wurden die Arbeitsbelastungen der Angestellten in Jobcentern, die sich wiederholt Angriffen durch Arbeitsuchende ausgesetzt sahen. Daraus entwickelte die gesetzliche Unfallversicherung einen Best-Practice-Katalog, den auch Arbeitnehmer aus anderen Branchen kennen und befolgen sollten.

Strukturelle Rahmenbedingungen für Sicherheit am Arbeitsplatz

Um es ganz klar zu sagen: Für den Schutz der Gesundheit ist der Arbeitgeber verantwortlich. Ihm obliegt es, innerbetriebliche Strukturen zu schaffen, die dieser Verpflichtung gerecht werden. Dazu gehört es, die Verantwortung beim Leitungspersonal festzulegen:
1. Wer ist der richtige Ansprechpartner auf Leitungsebene, wenn es um Arbeitsschutz geht? Die Mitarbeiter müssen darauf die richtige Antwort kennen!
2. Innerhalb der Ablauforganisation muss bekannt sein, welche Regeln verbindlich einzuhalten sind im Bezug auf Arbeits- und Informationsprozessen.
3. Ein praktiziertes Gesundheitsmanagement soll die Arbeit gesundheitsförderlich gestalten und die Mitarbeiter in die Lage versetzen, sich ebenso zu verhalten.

Sind diese Strukturen geschaffen, werden befolgt, regelmäßig überprüft und entwickelt – ist ein Betrieb bereits ein deutliches Stück voran gekommen auf dem Weg zu einer gesunden Arbeitsumgebung.

Umgang mit emotionaler Anspannung

Insofern die emotionale Belastung der Mitarbeiter ursächlich auf die Arbeit zurückzuführen ist, kann und sollte ein Arbeitgeber sich mit Hilfsangeboten befassen. Supervision ist hier nur eine Möglichkeit, wie die Beschäftigten ihre seelischen Bedrängnisse kanalisieren und von ihnen wieder loslassen können.

Eine weitere bekannte Ursache für krankmachende Störungen am Arbeitsplatz ist die unzureichende Verteilung von Verantwortung und Aufgaben. Auch hier kann eine Leitungsperson eingreifen, indem sie Stellenbeschreibungen erstellt, die jedem sein genau begrenztes Aufgabengebiet zuweist.

Sollten sich aus der nachträglichen Erstellung von Stellenbeschreibungen Missstimmungen unter den Mitarbeitern ergeben, hilft ein Mediator. Als neutrale Instanz, die für keine der Personen Partei ergreift, hilft er, den Konflikt zu lösen, ohne dass die Auseinandersetzung eskaliert. Nach solchen Klärungsgesprächen ist in vielen Betrieben der Zusammenhalt unter den Kollegen stark gewachsen, man kann sich wieder in die Augen sehen und vertraut einander. Ein unschätzbares Gut, überall dort, wo die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet ist.

Der kritische Blick

Neben all dem, was der Mitarbeiter mithilfe der Führungsetage für den Erhalt seiner psychischen Gesundheit erreichen kann, muss auch über innerbetriebliche Veränderungen nachgedacht werden: Sind Eingangsbereiche und Desks so errichtet, dass der Angestellte im Notfall Schutz finden kann? Existiert ein Notfallkonzept und ist dieses allen eventuell Betroffenen bekannt? Sind die Kundenströme so gesteuert, dass sich dort durch unverständliche Wartezeiten kein nachvollziehbarer Ärger entwickelt?

Wie Sie sehen, gibt es viele Mittel, der psychoemotionalen Gesundheitsgefährdung der Arbeitskräfte entgegen zu treten. In jedem Betrieb liegen die Gefahren ein wenig anders. So müssen auch für jedes Unternehmen individuelle Lösungen gesucht werden. Dass es sich hier allerdings im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes um eine sinnvolle und unumgängliche Aufgabe handelt, sollten Mitarbeiter und deren Vertreter wissen und sich um entsprechende Umsetzungspläne kümmern.