Leitern und Tritte sind ortsveränderliche oder mit einer Baukonstruktion verbundene Aufstiege. Jedem sind sie geläufig, ihr Umgang erklärt sich fast von selbst. Das Unfallrisiko, das ihre Benutzung mit sich bringt, wird jedoch unterschätzt. Tatsächlich sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle die Unfallursache Nr. 1 in der gewerblichen Wirtschaft. Hauptursachen für diese Unfälle sind häufig die Auswahl des falschen Steiggerätes sowie der nicht fachgerechte Umgang mit Leitern, Tritten und Gerüsten.
Sicher auf der Leiter – Risiken begrenzen
Sicher auf der Leiter – Risiken begrenzen
In Deutschland kommt es zu 40 000 Abstürzen von Leitern und Fahrgerüsten im Jahr. 40 davon enden tödlich, viele mit schweren Verletzungen. Bei den tödlichen Unfällen ist der Sturz von der Leiter der dominierende Unfalltyp. Rund 95 % der Leiterunfälle ereignen sich durch deren unsachgemäße Benutzung. Soviel zur Statistik. Hinter jedem Unfall steht ein Mensch, der sich mit den Folgen der Verletzung unter Umständen ein Leben lang arrangieren muss. Es kann sein, dass der gestürzte Mensch seine Tätigkeit nie mehr so ausführen kann, wie vor der Arbeit. Die Auswirkungen für das Gesundheitswesen sind enorm.
Die Ursachen von Leiterunfällen sind vielfältig. Man sollte sie kennen, um das Unfallrisiko minimieren zu können. Der TÜV Rheinland macht darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, nur auf sichere Leitern und Tritte zu steigen. Tritte und Leitern sind geeignete Aufstiegshilfen, wenn man auf einige Dinge achtet:
- Die falsche Auswahl von Leitern stellt ein hohes Gefährdungspotential dar. Wer längere Zeit in der Höhe arbeiten muss und dafür auch noch beide Hände benötigt, sollte nicht zu einer herkömmlichen Leiter greifen, auf der man beide Hände frei haben sollte. Stattdessen findet man einen sicheren Stand auf einer Podestleiter. Bei der Wahl der Leiter ist man jedoch nicht auf sich allein gestellt und das ist aus Sicherheitsgründen auch gut so. Laut der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 694 (oder DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten) muss der Unternehmer vor der Bereitstellung von Trittleitern, Klapptritten und Co. immer eine Gefährdungsbeurteilung durchführen oder durchführen lassen. Bei dieser wird ermittelt, welche Leitertypen sich an welcher Stelle im Betrieb aufgestellt werden muss.
- Qualität ist auch bei Leitern ein wichtiges Thema. In schwindelerregender Höhe sollte man auf die Standfestigkeit der Leiter vertrauen können. Nichts ist schlimmer als eine wackelnde Leiter – nicht nur für Menschen mit Höhenangst. Aus diesem Grund sollten nur Leitern angeschafft werden, die das GS-Zeichen tragen, da diese in jedem Fall auf ihre Sicherheit geprüft wurden.
- Viel zu häufig wird es versäumt, Leitern nach dem Kauf regelmäßig auf mögliche Gebrauchsspuren und Schäden überprüfen zu lassen. Das ist nicht nur leichtsinnig, sondern auch ein Versäumnis, das teuer werden kann. Als Arbeitgeber gehört es zur Pflicht, Leitern regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen.
- Leitern und Tritte dürfen nur auf einem standfesten Untergrund aufgestellt werden. Wird die Leiter ungenügend gesichert, ist es kein Wunder, dass die Leiter zu wackeln beginnt, man das Gleichgewicht verliert und man abrutscht.
- Die Leiter sollte vorsichtig bestiegen werden und ebenso bedacht sollte der Abstieg verlaufen. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sperrige oder schwere Lasten auf der Leiter transportiert werden.
- Die Aufstiegshilfsmittel müssen regelmäßig und von befähigten Personen überprüft werden.
Tritte und Leitern sind geeignete Aufstiegshilfen
- Die richtige Leiter wählen.
- Eine Stehleiter darf nicht als Anstellleiter verwendet werden.
- Tritte sind nur für geringe Höhen geeignet, z. B. im Verkaufsraum oder im Büro.
- Leitern und Tritte dürfen nur auf einem standfesten Untergrund aufgestellt werden.
- Vor der Nutzung sollte man die Leiter oder den Tritt auf offensichtliche Mängel überprüfen.
- Die Aufstiegshilfsmittel müssen regelmäßig und von befähigten Personen überprüft werden.
Was ist bei der Prüfung und Instandsetzung zu beachten?
Die BetrSichV lässt die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen offen. Damit hat nun der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte in sinnvollen Abständen durch eine Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden, während nach wie vor der Benutzer vor dem Besteigen einer Leiter/eines Trittes sich mit einem schnellen Blick von dem ausreichenden Zustand des Aufstieges überzeugen muss, wird die umfangreichere Sicht- und Funktionsprüfung von einer hierzu befähigten Person durchgeführt. Wer das ist, bestimmt der Unternehmer eigenverantwortlich. Zur Wissensvermittlung werden mittlerweile Seminare zur Ausbildung einer befähigten Person für Leitern durch Leitern- und Gerüsthersteller, aber auch unabhängigen Institutionen angeboten.
Bei der Arbeit an hoch gelegenen Arbeitsplätzen ist Sicherheit oberstes Gebot. Leitern, Tritte und Podestleitern sollten daher immer den aktuellen Anforderungen der gültigen Normen entsprechen.
Prävention
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind aber immer noch die Unfallursache Nr.1 in der gewerblichen Wirtschaft. Somit besteht Handlungsbedarf hinsichtlich einer noch wirksameren Prävention dieser Unfälle. Ein wesentlicher Ansatzpunkt gegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle ist die Wahl des geeigneten Schuhwerks. Nur der geeignete Schuh gewährleistet einen sicheren Gang. Darum sind je nach Einsatzbereich auch nur bestimmte Schuhe geeignet. Allen gemeinsam ist ein fester Halt am Fuß, ein flacher Absatz und eine rutschfeste Sohle.
Technische Entwicklung, Normen und Vorschriften haben zu einem vielfältigen, überwiegend funktionsgerechten und technisch sicheren Leiterangebot geführt.
Trittleitern und Klapptritte sind leicht zu verstauen, nehmen wenig Raum ein und eignen sich z. B. für Wartungs- und Montagearbeiten auf geringer Höhe, bei denen ein bequemer und sicherer Stand gewährleistet werden soll. Die dazugehörige Norm DIN EN 14183 behandelt nicht nur Konstruktionsmerkmale, Maße und Werkstoffe, die eingehalten werden müssen, sondern stellt auch hohe Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und Prüfverfahren für Trittleitern. Eine stabile Konstruktion der Trittleiter sorgt für einen sicheren Auf- und Abstieg. Bei uns erhalten Sie außerdem Klapptritte mit speziellen Antirutsch-Beschichtungen.
Kaum ein Betrieb kommt ohne Leitern aus, ob im Lager oder auf Baustellen, für die Arbeit an hoch gelegenen Arbeitsplätzen sind Leitern unabdingbar. Anforderungen an die Bauart, Kennzeichnung oder Prüfung von Leitern werden in der Norm DIN EN 131 geregelt. Egal ob Teleskopleitern, Sprossenleitern, Anlegeleitern, Stehleitern, Doppelleitern oder Vielzweckleitern, alle unterschiedlichen Typen müssen einen angemessenen Schutz vor Abstürzen bieten. Für verschiedene Verwendungszwecke eignen sich vor allem Vielzweck- oder Allzweckleitern, die z. B. eine Kombination aus Steh- und Schiebeleiter sein können. Beidseitig begehbare Doppelstufenleitern oder Leitern mit rutschfester Trittplatte bieten gute Standsicherheit und ermöglichen Bewegungsfreiheit. Leitern mit Sicherheitsbügel erhöhen die Arbeitssicherheit, da der Bügel ein Anlehnen oder Festhalten ermöglicht. Vorteilhaft sind außerdem Leitern mit Ablageschalen für Werkzeug o. ä. und Eimerhaken, sie bieten Handfreiheit und ermöglichen so ein konzentriertes und sicheres Arbeiten.
Ein gefahrloses Begehen und mobiles Arbeiten auf verschiedenen Arbeitshöhen erlauben Fahrgerüste, Rollgerüste und Faltgerüste für Innen- und Außenarbeiten. Die Norm DIN EN 1004 für fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen stellt hohe Ansprüche an die Sicherheitstechnik und Belastbarkeit der Arbeitsgerüste. Mobile Montagegerüste gestatten auch den Arbeitseinsatz auf Treppen oder Absätzen, was durch eine Höhenverstellbarkeit der Plattform von Sprosse zu Sprosse ermöglicht wird. Ist das Arbeitsgerüst für Arbeiten im Außenbereich bestimmt, ist auch hier eine wetterfeste und rutschsichere Beschichtung der Arbeitsplattform notwendig.
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften Änderungen der EU-Richtlinie zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Berufsgenossenschaftlichen Informationen stellen wichtige Empfehlungen und Hinweise bereit, die zu berücksichtigen sind bei der Bereitstellung und beim Benutzen von tragbaren Leitern und Tritten. Darin werden Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), gültige Normen usw. erklärt. Durch Empfehlungen und ergänzende Hinweise soll eine nützliche Handlungsanleitung geschaffen werden, die zu einer erfolgreichen Umsetzung der BetrSichV befähigt. Seit 2008 ist die BGI 694 (DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten) Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten sowie die BGI 637 (oder DGUV Information 208-011 Podestleitern) für Podestleitern gültig.
Die EU-Richtline 2001/45/EG formuliert Mindestanforderungen für die zeitweilige Arbeit an hoch gelegenen Arbeitsplätzen, die sowohl für einen besseren Gesundheitsschutz, als auch für eine bessere Arbeitssicherheit sorgen sollen. Damit ist vor allem die Arbeit auf Leitern und Gerüsten gemeint, die durch hohe Absturzzahlen besonders häufig zu Arbeitsunfällen führt. Die Richtlinie will sicherstellen, dass die Anzahl an Abstürzen durch besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern und Gerüsten bedeutend gesenkt wird. Der Abschnitt 5 des Anhangs 2 der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, behandelt die Arbeit auf Baustellen und ist der Abschnitt, der die EU-Richtline 2001/45/EG in deutsches Recht umsetzt.
Die Vorschriften behandeln hauptsächlich Themen wie Standsicherheit von Leitern während der Benutzung und Sicherheitsanforderungen beim Aufbau, Umbau und Abbau von Gerüsten und Leitern. Ebenfalls thematisiert werden Maßnahmen, die Abstürzen und herabfallenden Gegenständen vorbeugen sollen sowie die zulässige Belastung der Leitern und Gerüste.
Nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers und den Anforderungen der Berufsgenossenschaften sollen Steh- und Anlegeleitern nur eingesetzt werden, um einen höher gelegenen Arbeitsplatz zu erreichen. Denn: Wer längere Zeit in der Höhe arbeiten muss und dafür auch noch beide Hände benötigt, findet auf diesen Steiggeräten keinen sicheren Stand.
Neue Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung
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