Überarbeitung der PSA 89/686/EWG Richtlinie im neuen KAN-Brief

Sicherheit am Arbeitsplatz

PSA Richtlinie im neuen KAN-Brief

Es herrscht dringend Überarbeitungsbedarf der fast 25 Jahre alten PSA- Richtlinie 89/686/EWG, da sich mit der Zeit viel im Bereich persönlicher Schutzausrüstung (PSA) getan hat. Denn PSA sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsschutzmaßnahmen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Aus diesem Grund müssen dringend neue Normen bestimmt werden. Ein Verordnungsentwurf wird zwar erst in Kürze von der EU- Kommission vorgelegt und mit einer Verabschiedung der PSA-Verordnung ist frühestens 2016 zu rechnen, doch schon jetzt kann man sich im aktuellen Rundbrief der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) über geplante Neuerungen informieren.

Die geplanten Neuerungen der PSA Richtlinie im Überblick

Neben der Anpassung an den neuen Rechtsrahmen, wird der Anwendungsbereich der Verordnung um PSA-Arten für die private Verwendung gegen Feuchtigkeit und Wasser erweitert. Dies trifft beispielweise für Spül- und Ofenhandschuhe zu. Neu ist auch, dass der Begriff der „Kategorie“ eingeführt wird und die Definitionen zu den einzelnen Kategorien verständlicher formuliert werden sollen. Zusätzlich wird die Kategorie III um einige Risiken erweitert, sodass manche PSA-Arten strengere Kriterien erfüllen müssen. Geplant ist auch, dass Baumusterprüfzertifikate in Zukunft fünf Jahre gültig sein sollen und Verfahren zur Verlängerung eines Zertifikats festgelegt werden. Neu sind auch Definitionen und angepasste Konformitätsbewertungsverfahren für maßgefertigte und individuell angepasste PSA. Generell wird gelten, dass die Konformitätserklärung in Zukunft jeder einzelnen auf dem Markt bereitgestellten PSA beigefügt wird.

Gefährlicher Stillstand der Normung

Gegenwärtig fehlt eine festgelegte Methode zur Prüfung der Schutzwirkung von Handschuhen gegen Schnitte und Abrieb. Zwar gibt die EN 388 („Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken“) ein Prüfverfahren vor. Dieses hat jedoch Schwächen und müsste dringend erneuert werden. Dies ist jedoch gar nicht so einfach, denn es ist nicht leicht, Prüfmethoden zu finden, aus denen sich die tatsächliche Schutzwirkung ableiten lässt. In der EN 388 wird zwar in einer konkreten Arbeitssituation geprüft, wie gut ein Arbeitshandschuh vor Schnitten schützt, jedoch wird nicht der Grad des Abriebes und der Abstumpfung gemessen. So kann es vorkommen, dass ein Handschuh mit niedrigerer Leistungsstufe gleich gut oder besser schützt als ein Handschuh mit höherer Leistungsstufe und dadurch ein gutes Ergebnis erzielt, im Test auf Abrieb und Abstumpfung jedoch durchfallen würde. Deswegen ist es zwingend notwendig das Prüfungsverfahren zu erneuern, in dem der Abrieb ernsthaft geprüft wird. Nichts ist gefährlicher, als dass Schutzhandschuhe zu gut bewertet werden. Denn dadurch werden Beteiligte nicht nur unzureichend geschützt, sondern auch der Wettbewerb verzerrt.