Zusammenfassung DIN 67510

Überall dort, wo sich keine Sicherheitsbeleuchtung befindet, müssen alle Rettungsweg- und Brandschutzzeichen, die sich auf den Rettungswegen befinden, langnachleuchtend sein. Wo und in welcher Form (lang nachleuchtendes Sicherheitsleitsystem, langnachleuchtende Leitmarkierungen, langnachleuchtende Sicherheitszeichen) diese angebracht werden müssen, wird mit der DIN 67510 geregelt. Diese Regelung soll gewährleisten, dass bei Gefahr und im Falle eines Stromausfalles, die Rettungswege auch im Dunkeln noch für eine bestimmte Zeit sichtbar bleiben und sowohl von den Flüchtenden als auch den Rettern erkannt und gefunden werden.

Ob in einem Betrieb lang nachleuchtende Rettungsweg- und Brandschutzzeichen erforderlich sind und in welchem Umfang diese angebracht werden müssen, wird durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Arbeitsstättenverordnung ermittelt. Die Berufsgenossenschaft weist darauf hin, dass bei allen Sicherheitszeichen, bei denen das Tageslicht als Beleuchtung allein nicht ausreicht, die ausreichende Erkennbarkeit mittels künstlicher Beleuchtung sichergestellt werden muss. Dabei wird empfohlen, selbstleuchtende Rettungszeichen, die lang nachleuchtend sind, zu verwenden, da diese zum einen doppelt so weit zu sehen sind, als etwa mit Tages- oder Kunstlicht beleuchtete, und zum anderen noch eine bestimmte Zeit nach einem Allgemeinlichtausfall erkennbar bleiben.