Termine und Fristen CLP-Verordnung

CLP Verordnung

Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem auf Basis der GHS/CLP-Verordnung

Mit dem “Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) liegt ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung vor. Auf Grundlage dieses Kennzeichnungssystems wurde für Europa eine eigene Verordnung zur Umsetzung der UN-Modellvorschriften erarbeitet. Die daraus entstandene CLP-Verordnung, die seit Anfang 2009 in Kraft ist, beinhaltet ein völlig neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem.

Mehr Sicherheit durch Einheitlichkeit

Die global gültige Einstufungsmethode mit einheitlichen Gefahren- Piktogrammen und Texten soll die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrenstoffen weltweit minimieren. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Gestaltung der Gefahrenpiktogramme, die Gefahrenklassen, die Einstufung sowie die Gefahren- und Sicherheitshinweise.

Konkrete Änderungen in Gestaltung und Klassifizierung

Alle bisherigen Symbole wurden grafisch abgeändert und heben sich durch die rot umrandete Raute mit weißem Hintergrund von den bisherigen quadratischen Symbolen mit orangen Hintergrund ab. Statt 15 Gefahrenmerkmalen gibt es nun 28 Gefahrenklassen. Die Abstufung innerhalb der Gefahrenklasse erfolgt durch die Unterteilung in Gefahrenkategorien (hazard category). Die neuen H-Sätze (Hazard Statements) zur Gefahrenbeschreibung sind wesentlich differenzierter als die alten R-Sätze (Gefahrenhinweise). Eine weitere Folge der neuen Vorschrift ist eine neue, meist höhere Einstufung bekannter Stoffe und Gemische. Um ein Beispiel zu nennen, es gehören nun alle Gasflaschen, auch nicht-explosive Gase, zur neuen Gefahrklasse „Gase unter Druck“ und werden mit dem Glasflaschenpiktogramm gekennzeichnet.

Termine und Fristen – Handlungsbedarf in den Betrieben

Für Stoffe gilt die Kennzeichnungspflicht seit dem 1.Dezember 2010. Ab dem 01.06.2015 müssen mit dem Ende der letzten Übergangfrist der CLP-Verordnung auch Gefahrstoff-Gemische nach der einheitlichen Verordnung gekennzeichnet werden. Somit darf die bisher in der EU geltende Kennzeichnungsmethode nach der Zubereitungsrichtlinie RL 1999/45/EG nicht mehr verwendet werden. Vor den Stichtagen hergestellte Stoffgemische dürfen noch zwei Jahre lang mit der alten Kennzeichnung verkauft werden. Diese allerletzte Übergangsfrist für den Abverkauf endet am 31.05.2017.

GHS / CLP Gefahrstoffkennzeichnung finden Sie bei uns im Shop: wolkdirekt Gefahrstoffkennzeichnung