Betrieblicher Brandschutz

Brandschutzhelfer

Bestimmung der Art und Anzahl der Feuerlöscher

Das Thema Brandschutz ist immer aktuell und weist doch immer wieder Fragen auf. Da sich Brandgefahren niemals vollständig beseitigen lassen, ist die Bereitstellung von Feuerlöschern im Brandfall lebenswichtig. Deswegen schreibt der betriebliche Brandschutz in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 die Maßnahmen gegen Brände vor. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen in Kürze beantwortet

Doch welche Art Feuerlöscher braucht ein Unternehmen?

Welche Feuerlöscher ein Betrieb braucht, richtet sich nach der Brandklasse gemäß DIN EN 2 und dem Löschvermögen der Feuerlöscher. Es gibt fünf unterschiedliche Brandklassen, um die möglichen Brände zu kategorisieren. Dabei werden die Brände nach ihrem brennenden Stoff unterteilt. Zu jeder Brandklasse gehören daher bestimmte Feuerlöschertypen. Um den Grundbedarf zu decken, sind Feuerlöscher der Brandklassen A und B notwendig. Die ergänzende Brandbekämpfung von Bränden besonderer Stoffe wird durch die Brandklassen C, D und F abgedeckt.

Brandklasse A – Feste Stoffe (z.B. Holz, Kunststoffe, Papier, Textilien usw.)
Zugehörige Feuerlöscher: ABC-Pulverlöscher, Schaumlöscher, Wasserlöscher

Brandklasse B – Flüssige bzw. flüssig werdende Stoffe (z.B. Benzin, Harz, Lacke usw.)
Zugehörige Feuerlöscher: ABC-Pulverlöscher, BC-Pulverlöscher, Schaumlöscher, Kohlendioxidlöscher, Fettbrandlöscher

Brandklasse C – Gase (z.B. Methan, Erdgas, Propan, Wasserstoff usw.)
Zugehörige Feuerlöscher: Pulverlöscher, Schaumlöscher, Wasserlöscher

Brandklasse D – Metalle (Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium usw.)
Zugehörige Feuerlöscher: Metallbrandpulver (D-Pulver), als Behelfslöschmittel trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne

Brandklasse F – Speiseöle/-fette
Zugehörige Feuerlöscher: Fettbrandlöscher

Wie viele Feuerlöscher braucht ein Unternehmen?

Um die benötigte Anzahl an Feuerlöschern, der Brandklasse A und B für ein Unternehmen auszurechnen, ermittelt man die Löschmitteleinheiten (LE) . Die LE ergeben sich aus der Grundfläche des Unternehmens und der jeweiligen Brandgefährdung (gering, mittel, groß, im Detail nachzulesen in der ASR A2.2).

Zum Beispiel:

Grundfläche im qm bis 50 bis 100 je 100 weitere qm
mittlere Brandgefährung 12 LE 18 LE 6 LE jeweils dazu addieren

Mit Hilfe der Löschmitteleinheiten kann man die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Feuerlöschertypen vergleichen und ebenfalls das Löschvermögen der verschiedenen Feuerlöscher addieren. Daraus ergibt sich dann die Anzahl der notwendigen Feuerlöscher für einen Betrieb.

Ausführliche Tabellen mit Beispielen zu Löschmitteleinheiten und zur Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher finden Sie auf unserer Feuerlöscher Seite (http://www.wolkdirekt.com/feuerloescher-wolkdirekt.html).

Und wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Für Feuerlöscher ist eine regelmäßige Wartung notwendig. Alle 2 Jahre müssen sie außerdem auf ihre Funktionsfähigkeit untersucht werden. Sind die Feuerlöscher in Umgebungen mit besonderen Bedingungen angebracht, kann die Prüffrist auch kürzer ausfallen. Außerdem kann es bei einigen Löschern auch vorkommen, dass die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen usw. eventuell auch kürzere Fristen vorschreiben.

Durch wen müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Feuerlöscher sollen durch Sachkundige überprüft werden, die dazu schriftlich legitimiert sein müssen. Zu den Sachkundigen gehören so genannte Feuerlöscherprüfdienste, die sich oftmals im Branchenbuch finden lassen oder auch Beauftragte von Feuerlöscherherstellern. Der Feuerlöscher Hersteller Gloria ermöglicht es z.B. auf seiner Internetseite einen geeigneten Ansprechpartner in Ihrer Nähe ausfindig zu machen. Für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der Feuerlöscher übernimmt der Prüfer in sicherheits- und brandschutztechnischen Gesichtspunkten die Gewähr. Ist der Feuerlöscher noch vollkommen funktionsfähig oder sind die festgestellten Mängel beseitig, muss ein Instandhaltungsnachweis nach DIN EN 3 neben oder unter der Beschriftung des Löschers gut sichtbar befestigt werden. Der Instandhaltungsnachweis selbst muss der DIN 14406 Teil 4 entsprechen.

Anbringung der Feuerlöscher

Zu den Grundanforderungen bei der Anbringung von Feuerlöschern gehört, dass die Löscher gut sichtbar und einfach erreichbar befestigt werden. Bei der Anbringung sind Fluchtwege, Ausgänge ins Freie, Zugänge zu Treppenhäusern und Kreuzungspunkte von Wegen zu bevorzugen. Außerdem müssen die Feuerlöscher vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen geschützt angebracht werden. Um ein schnelles Auffinden der Löscher zu gewährleisten, sollen die Löscher immer innerhalb eines Laufwegs von 20 m erreichbar sein. Die Standorte der Feuerlöscher sind durch Brandschutzkennzeichen kenntlich zu machen und müssen ebenfalls in die Flucht- und Rettungspläne eingetragen werden.

Detaillierte Informationen sind nachzulesen in der ASR A2.2 (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4)