Vorschriftsänderungen 2013 – Gefahrguttransport

Vorschriftsänderungen 2013 – Gefahrguttransport

In einem Leitfaden informiert der Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI) über Neuerungen und Vorschriftsänderungen 2013 – Vorschriften zum Gefahrguttransport. Die Änderungen und Neuerungen beziehen sich auf den Transport gefährlicher Güter im Landverkehr, Seeverkehrs und Luftverkehr.
Inhalte des Leitfadens sind
• Vorschriftsänderungen in den Gefahrgutvorschriften Straße und Schiene (ADR/RID)
• Neuerungen der Gefahrgutvorschriften Binnenschifffahrt (ADN)
• Gefahrgutvorschriften Luftverkehr (ICAO-TI/IATA-DRG)
• Seeverkehr (IMDG-Code)


Termine und Fristen zur rechtverbindlichen Anwendung

Die Vorschriftsänderungen zum 01.01.2013 haben ihren Ursprung in der 17. Auflage der UN-Modellvorschriften. Im Folgenden sind die Inkraftsetzung, Übergangsvorschriften und nationale Umsetzung in Deutschland aufgeführt. Die Inkraftsetzung erfolgte für alle Änderungen am 01.01.2013. Für die Änderungen der ADR/RID gilt eine 6 -monatige Übergangsvorschrift, wobei die rechtsverbindliche Anwendung am 01.07.2013 erfolgen muss. Die gleichen Termine und Fristen gelten für die ADN. Für den IMDG-Code gilt eine 12 -monatige Übergangsfrist, weshalb die rechtsverbindliche Anwendung ab dem 01.01.2014 erfolgen muss. Die Anwendung der ICAO-TI/IATA-DRG wurde bereits mit der Inkraftsetzung am 01.01.2013 rechtsverbindlich.

Übersicht über betroffene Bereiche der Änderungen und Neuerungen der ADR/RID

Wesentliche Vorschriftsänderungen der ADR/RID beziehen sich auf die Bereiche

• Allgemeine Vorschriften
• Klassifizierung
• Verzeichnis, begrenzter Mengen
• Verwendung, Verpackung (IBC,LP)
• Vorschriften für den Versand
• Bau- und Prüfvorschriften
• Beladung, Entladung und Handhabung
• Besatzung, Betrieb Fahrzeuge
• Bau, Zulassung von Fahrzeugen

Hier finden Sie den umfangreichen Leitfaden des Verbandes der chemischen Industrie e.V. (VCI) als PDF-Download