CLP/GHS-Verordnung – Die Übergangsphase läuft ab

GHS Verordnung Symbol

Die CLP/GHS-Verordnung jetzt auch für Stoffgemische Pflicht

Die finale Umstellung der Gefahrstoffkennzeichnung auf GHS/CLP hat großen Einfluss auf die Kennzeichnungspraxis. Seit dem 01.06.2015 müssen Stoffgemische mit den neuen Gefahrensymbolen der GHS-Kennzeichnung versehen werden. Damit endet die fast siebenjährige Übergangsphase zu einer einheitlichen Kennzeichnung von Gefahrstoffen in der EU und den EFTA-Staaten. Eine Ausnahmeregelung betrifft Restbestände, die noch zwei Jahre lang abverkauft werden dürfen.

Die Übergangsphasen sind für Stoffe und Stoffgemische unterschiedlich geregelt:

  • Stoffe bis 01.12.2010
  • Stoffgemische bis 01.06.2015

Ziele der neuen Gefahrstoffkennzeichnung

Die weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien stellt das vorrangige Ziel der CLP/GHS-Verordnung dar. Die Harmonisierung betrifft die Sektoren Transport, Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.

Farben, Formate und Platzierung der Informationen sind nunmehr genau definiert. Verbrauchern wird es ermöglicht, die Gefahrenmerkmale chemischer Stoffe deutlicher zu erfassen. Zusätzlich ist verbindlich festgelegt, welche Kennzeichnungsschilder für die innere und äußere Verpackung genutzt werden müssen. Doppelte Kennzeichnungsschilder für die Beförderung entfallen, was den Aufwand für die Unternehmen verringert. Damit stellt die CLP/GHS-Verordnung einen Zugewinn für Verbraucher wie auch für Unternehmen dar.

Gestaltung von Gefahrstoffetiketten

Zur Visualisierung der Gefahren lösen neun neue Gefahrenpiktogramme (weißes, auf der Spitze stehendes Quadrat mit rotem Rahmen und schwarzem Piktogramm) die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole ab.

Die Kennzeichnung von Chemikalien muss gemäß der CLP/GHS-Verordnung folgende Angaben ausweisen:

1. Stoffbezeichnung und Kennung:

Die Stoff- und Gemischbezeichnung gehört als erstes auf das Etikett. Die Ident-Nr. oder CAS Nummer wird darunter aufgeführt. Bei Transport oder externen Gebrauch befindet sich zusätzlich die UN Nummer auf dem Etikett. Bei Gemischen müssen zudem die Stoffanteile mit prozentualem Wert angegeben werden.

2. Gefahrenpiktogramme:

Entsprechend der Einstufung der Substanz umfasst die Chemikalienkennzeichnung bis zu vier Gefahrenpiktogramme.

3. Signalwort:

Das neue Signalwort beschreibt den potentiellen Gefährdungsgrad.

  • „Gefahr“: Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien
  • „Achtung“: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien

Es werden niemals beide Signalwörter zusammen verwendet.

4. Gefahrenhinweise-H-Sätze:

Die neuen H-Sätze (hazard statements) lösen die alten R-Sätze ab. Sie beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr.

5. Sicherheitshinweise-P-Sätze:

Die neuen P-Sätze (precautionary statements) ersetzen die alten S-Sätze. Sie beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen des gefährlichen Stoffs oder Gemischs bei der Verwendung oder Beseitigung zu vermeiden.

6. Inverkehrbringer und Gebindegröße:

Sofern die Verwendung außerhalb der eigenen Firma geschieht, ist die Angabe der Gebindegröße und die Nennung der Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Herstellers oder EU-Importeurs erforderlich.

Die wesentlichen Änderungen auf einen Blick:

  • Neue Gefahrenpiktogramme.
  • Kriterien zur Einstufung von Stoffen ändern sich, d.h. einige Stoffe werden nach dem neuen GHS-System anders eingestuft als bisher.
  • Bisherige Gefahrenhinweise (z.B. „giftig“ oder „brandfördernd“) entfallen.
  • Einführung der Signalwörter „Achtung“ und „Gefahr“.

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?

Als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische müssen vor dem Inverkehrbringen gemäß der CLP/GHS-Verordnung 2015 gekennzeichnet werden. Dies fällt in den Aufgabenbereich des Herstellers, Importeurs, Verarbeiters oder Händlers. Händler können die Kennzeichnung des Lieferanten übernehmen, insofern sie nach der neuen Verordnung erstellt wurde. Gleiches gilt für den nachgeschalteten Anwender, wenn der Stoff oder das Gemisch nicht verändert wurde. Die Kommunikation zwischen Lieferanten und Anwendern von Stoffen und Gemischen geschieht über Sicherheitsdatenblätter.

GHS/CLP Kennzeichnung bei wolkdirekt