Ersthelfer im Unternehmen

Ersthelfer im Unternehmen

Erste Hilfe / Ersthelfer

Erste Hilfe kann überall und jederzeit notwendig sein. Auch wenn der Rettungsdienst in Deutschland meist in wenigen Minuten eintrifft, ist es wichtig bis dahin verletzte Personen angemessen zu betreuen. Dabei sind die ersten Minuten nach dem Unfall oft entscheidend über Leben oder Tod.

Zur Ersten Hilfe zählen alle Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bis professionelle Hilfe vor Ort ist. Dabei wird nicht zwischen Verkehrsunfall, Arbeitsunfall oder einem privaten Unfall unterschieden – die allgemeinen Erste-Hilfe-Regeln sind immer gleich.

In einer Befragung gaben 40 % aller Befragten an, dass sie nicht in der Lage wären, korrekte Erste Hilfe zu leisten und zurückhaltend reagieren würden.

Dabei wissen viele Personen nicht, wie sie Erste-Hilfe leisten sollen oder haben Angst etwas falsch zu machen. In einer Befragung gaben 40 % aller Befragten an, dass sie nicht in der Lage wären, korrekte Erste Hilfe zu leisten und zurückhaltend reagieren würden. Dabei ist Nicht-Handeln die schlechteste Alternative: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar und kann rechtliche Konsequenzen mit sich bringen (Paragraph 323c StGB). Wer hingegen nach besten Wissen und Gewissen handelt, ist auch bei Fehlern rechtlich nicht belangbar.

In diesem Zusammenhang erregte zuletzt folgender Fall die Aufmerksamkeit: Kunden einer Bankfiliale, stiegen über einen bewusstlosen Rentner hinweg, statt zu helfen. Der Mann starb wenige Tage später. Nun wird in dem Fall strafrechtlich ermittelt. Helfen kann und muss also jede Person. Wie geholfen werden kann entscheidet sich allerdings anhand des jeweiligen Wissensstandes. Allerdings können nur wenige Helfer auf dieses Wissen zurückgreifen. Wie fit sind Sie beim Thema Erste Hilfe?

Einen einmaligen Erste-Hilfe Kurs muss in Deutschland jeder absolvieren, der den Führerschein B1 erwerben will. Allerdings sind Experten der Meinung, dass nur regelmäßige Übung Routine und Sicherheit bei der Ersten Hilfe bringt.

Sogenannte Ersthelfer werden von der Berufsgenossenschaft auch im Unternehmen vorgeschrieben. Demnach müssen etwa 5 – 10 % der Beschäftigten im Betrieb eine Erste-Hilfe Grundbildung nachweisen, welche alle 2 Jahre durch eine Weiterbildung aufgefrischt wird. Sofern die Fortbildung durch eine zugelassene und ermächtigte Stelle geschieht, können die Kosten nach Absprache auch von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer wird in der DGUV Vorschrift 1 §26 geregelt.

Schriftliche Anleitungen, Merkblätter und andere Hilfestellungen können die Fortbildungskurse zwar nicht ersetzen, verschaffen aber im Notfall einen schnellen Überblick über zu ergreifende Maßnahmen. Schritt für Schritt können so auch Laien und Nicht-Mediziner die korrekten Erste-Hilfe Maßnahmen einleiten.

Anleitung zur Ersten Hilfe. Eine Zusammenfassung von Handlungsempfehlungen bietet die Anleitung zur Ersten Hilfe von wolkdirekt. Sie erläutert das Vorgehen in unterschiedlichen Notfallsituationen und veranschaulicht es anhand von Grafiken. Darunter sind die folgenden Themenbereiche:

  1. Notrufnummern
  2. Allgemeines Verhalten
  3. Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  4. Herz-Lungen-Massage
  5. Beatmung
  6. Stabile Seitenlage
  7. Blutungen
  8. Bedrohlich blutende Wunden
  9. Schock
  10. Verletzung der Gelenke sowie Knochenbrüche
  11. Verbrennungen
  12. Verätzungen
  13. Vergiftungen
  14. Stromunfälle
  15. Aufzeichnung von Erste Hilfe Leistungen

Anleitung Erste-Hilfe

Zudem fassen Erste Hilfe Aushänge allgemeines Verhalten in Notfallsituationen zusammen, was dem Helfer ein schrittweises Vorgehen erleichtert.

Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen

Ist das notwendige Wissen vorhanden, wird hochwertiges Material zur Versorgung benötigt. Ob Verbandskasten für Auto oder Betrieb, Augenspülungen oder Erste-Hilfe Anleitungen – die passenden Produkte finden Sie hier: Erste Hilfe wolkdirekt