Cuttermesser – 10 Tipps zum sicheren Umgang!

Cuttermesser

Cuttermesser – Tipps zum sicheren Umgang mit Teppichmessern

Wenn zu Ihrer täglichen Arbeit ein Cuttermesser als Schneidwerkzeug gehört, sind Schnittverletzungen meist nicht ausgeschlossen. Alleine die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (kurz BGN) verzeichnet jährlich bis 15.000 Behandlungsbedürftige Unfälle mit Cuttermessern.
Wohlbemerkt, bei dieser hohen Anzahl von Unfällen sind andere Bereiche, in denen Teppichmesser auch zum täglichen Arbeitswerkzeug gehören nicht berücksichtigt. Für Unternehmen sind Schnittverletzungen ein ernstzunehmendes Ärgernis, denn je nach Schweregrad der Schnittverletzung kommt es oft zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit und somit zu einem Arbeitsausfall im Unternehmen. Schnittverletzungen sind aber auch deshalb ein Ärgernis, da sie häufig durch falsche Handhabung der Cuttermesser verursacht werden. Um Schnittverletzungen in einem Unternehmen zu verhindern, ist eine regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter notwendig.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat dazu 10 Tipps aufgestellt, die von Unternehmen beachtet werden sollten:

  1. Die richtige Auswahl des Schneidwerkezugs für eine bestimmte Arbeit. Hierbei gilt: Cuttermesser ist nicht gleich Cuttermesser, es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Messern als Schneidwerkzeug, so zum Beispiel Kartonmesser mit Klingensicherung oder Folienschneider. Je nach Art des Schneidgutes ist auch das Schneidwerkzeug auszuwählen.
  2. Schneidwerkzeuge müssen scharf und funktionsfähig sein.
  3. Stumpe oder defekte Schneidwerkzeuge stellen eine Verletzungsgefahr dar.
  4. Defekte Schneidwerkzeuge sind sofort zu reparieren oder zu ersetzen.
  5. Achten Sie beim Schneiden auf eine feste Unterlage. Die Unterlage sollte während dem Schneidevorgang nicht rutschen oder kippen können.
  6. Halten Sie das Schneidgut in sicherer Entfernung zum Messer fest, zum Beispiel entgegen der Schneiderichtung.
  7. Schneiden Sie Plastikbänder durch, so achten Sie darauf das diese beim Durchschneiden nicht Wegschnellen können. Halten Sie daher die Plastikbänder fest, ggfs. Handschuhe tragen!
  8. Bei einem Klingenwechsel ist darauf zu achten, dass man sich an der herauszunehmenden Klinge nicht verletzt. Ist man im Klingenwechsel nicht unterwiesen oder geübt, sollte man es gegebenenfalls von einem Fachmann oder von einem unterwiesenen Kollegen durchführen lassen.
  9. Werden neue Schneidwerkzeuge am Arbeitsplatz eingesetzt, sollten Mitarbeiter an diesen Schneidwerkzeugen unterwiesen werden. Grundsätzlich sind Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr nach §12 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Arbeitsplatzwechsel oder neue Schneidwerkzeuge können auch kürzere Abstände der Unterweisung erforderlich machen. Bei der Unterweisung im Zusammenhang mit Schneidwerkzeugen ist darauf zu achten, dass neben der richtigen Handhabung, auch die richtige Instandhaltung unterwiesen wird.
  10. Betriebsanweisungen oder Empfehlungen der Hersteller zum richtigen Umfang mit Schneidwerkzeugen oder zur Instandhaltung sollten als Informationsquelle für alle Mitarbeiter ausgehangen werden.

Neben diesen Tipps hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) die Aktion „Schneiden ohne Risiko“ ins Leben gerufen. Die Aktion für die Mitgliedsbetriebe der BGN klärt in praktischen Veranstaltungen über die Gefahren, aber auch über den richtigen Umgang mit Schneidwerkzeugen auf. Weitere Informationen zu der Aktion „Schneiden ohne Risiko“ findet man auf der Homepage der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

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