Betriebliche Gesundheitsförderung

ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

Schadstoffe im Büro? – Betriebliche Gesundheitsförderung

Laut dem Jahresbericht 2011 der Bundesregierung kam es im Jahr 2011, alleine im Bereich der Berufskrankheiten, zu 73.425 Anzeigen seitens der Unternehmen. Besonders interessant bei diesen Anzeigen ist die hohe Anzahl von knapp 25.000 Hauterkrankungen, 12.100 Erkrankungen im Bereich der Lärmschwerhörigkeit sowie 5000 bandscheibenbedingten Erkrankungen.
Diese Zahlen zeigen, dass es Abseits der typischen Unfallgefahren und Risiken, wie Absturz, Sturz oder Schnittverletzungen, ein großes Feld von Gefahren am Arbeitsplatz geben kann. Die Zahlen zeigen zudem auf, wie wichtig die betriebliche Gesundheitsförderung für die Mitarbeiter ist. Diese Gesundheit am Arbeitsplatz fängt bei der richtigen Gestaltung an, geht über entsprechende Kontrolle bis hin zu korrekten Unterweisungen.

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

In vielen Unternehmen herrscht die Meinung, Arbeitsschutz im Büro sei nicht notwendig, nach dem Motto: „Welche Gefahren soll es in einem Büro geben?“ Unterschätzt wird hierbei oft das Risiko der Erkrankung an einer Berufskrankheit, zum Beispiel durch falsches Sitzen, schlechtes Licht, schlechte Luft oder fehlerhafte Ausrichtung des Arbeitsplatzes. So ist es nicht verwunderlich, das gerade Mitarbeiter aus dem Bürobereich häufig unter tränenden Augen, Kopf- und Rückenschmerzen oder einem juckenden Hals leiden. Geht man der Ursache für diese Symptome auf den Grund, findet man oft einen falsch eingerichteten Arbeitsplatz.

Was kann ein Unternehmen tun, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu fördern?

Der Arbeitsschutz der Mitarbeiter fängt bei der richtigen Raumgestaltung an. Hierbei sind unterschiedliche Faktoren wie die richtige Farbwahl, die Lichtverhältnisse sowie der Geräuschpegel und die Luft besonders hervorzuheben. Doch was bedeuten richtige Lichtverhältnisse oder der richtige Geräuschpegel? Die Antwort hierauf findet man in den einzelnen Arbeitsstättenrichtlinien (kurz ASR). So gibt es zum Beispiel die ASR A3.6 speziell zur Lüftung, die ASR A3.5 zur Raumtemperatur oder die ASR A3.4 zur Beleuchtung. In einem kleinen Büro beträgt zum Beispiel der maximal zulässige Geräuschpegel nach ASR 35dB, für Großraumbüros maximal 45dB. Auch findet man in den Arbeitsstättenrichtlinien Hinweise zur maximal zulässigen Temperatur an einem Arbeitsplatz (27 Grad). Aber auch die Lüftung am Arbeitsplatz ist sehr wichtig, ist die Lüftung mangelhaft kann es zu Gesundheitsbeschwerden kommen. Als Ursache ist hier nicht der Büroraum oder einzelne Arbeitsgeräte zu sehen, sondern der Mensch an sich. Bei der Atmung eines Menschen wird unter anderem Kohlendioxid produziert und ausgestoßen. Erfolgt keine regelmäßige Lüftung des Arbeitsplatzes, steigt der Anteil vom Kohlendioxid in der Luft, mit der Folge das Kopfschmerzen, aber auch Leistungsabfall und Konzentrationsschwierigkeiten möglich sind. Gerade in Großraumbüros mit vielen Mitarbeitern muss daher besonders auf die richtige Lüftung geachtet werden.

Ob die einzelnen Werte für Lärm oder Raumtemperatur nach der Arbeitsstättenrichtlinie eingehalten werden, muss ein Unternehmen überwachen und ggfs. auch Maßnahmen einleiten, wenn diese überschritten werden. Wird zum Beispiel der Geräuschpegel überschritten, müssen Schutzmaßnahmen zum Absenken des Geräuschpegels durchgeführt werden. Solche Schutzmaßnahmen können zum Beispiel die Reduzierung der Mitarbeiterzahl im Büro, das Entfernen lauter Elektrogeräte (z.B. Kopierer) oder aber auch Raumteiler sein. Die Feststellung ob die Werte für Lärm oder Raumluft eingehalten werden, ist mit verschiedenen Messgeräten möglich. Wichtig! Die Messergebnisse sind wie andere Maßnahmen im Arbeitsschutz auch, zu dokumentieren.

Nicht ermittelbar mit einem Messgerät, ist die richtige Anordnung und Ausrichtung von einem Arbeitsplatz, den auch das gehört zu einem ergonomischen Arbeitsplatz. Die Rede ist hier vom richtigen Schreibtisch, Bürostuhl sowie der richtigen Anordnung vorhandener Computertechnik. Schreibtisch und Bürostuhl müssen zum Beispiel auf die Größe des Mitarbeiters ausgerichtet sein, denn nur so ist ein gesundheitlich unbedenkliches Sitzen am Arbeitsplatz gewährleistet. Werden am Arbeitsplatz Computer eingesetzt, so ist unter anderem nach der Bildschirmarbeitsverordnung auf die richtige Entfernung zum Computermonitor zu achten. Dies verhindert, dass es zu keiner Überanstrengung der Augen oder Kopfweh kommt. Werden mobile Computer wie Notebooks am Arbeitsplatz eingesetzt, kann es durch die erhöhte Handhaltung bei der Tastatur auf Dauer zu Erkrankungen an den Händen kommen. Werden daher Notebooks am Arbeitsplatz eingesetzt, sollte eine externe Tastatur und je nach Bildschirmgröße, auch ein externer Monitor verwendet werden.

Vorsicht bei Renovierungen!

Nicht selten tauchen Symptome wie tränende Augen, Kopfschmerzen oder ein juckender Hals nach Renovierungen auf. Die Ursache hierfür ist meist, dass es noch zu erheblichen Emissionen durch die neue Farbe, Möbel oder durch den neuen Bodenbelag kommt. Gerade im Zusammenhang mit Renovierungen ist es empfehlenswert, bereits im Vorfeld der Renovierungen entsprechende Gefahrenquellen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die einfachste Schutzmaßnahme ist hierbei das ausreichende Lüften der betreffenden Bereiche, bis es zu keinen Emissionen mehr kommt. Damit verbunden ist aber auch, dass in dieser Zeit die betreffenden Bereiche für die Mitarbeiter als Arbeitsplatz nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

Externe Hilfe durch die Berufsgenossenschaften bei der Ermittlung

Berufsgenossenschaften wie die BGN bieten eine Messstelle für Gefahrstoffe für Unternehmen an. Kommt es in einem Unternehmen zu entsprechenden Gesundheitsbeschwerden oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit findet die Ursache nicht, können Unternehmen die Möglichkeit einer Schadstoffmessung durch die Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Informationen dazu findet man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.