Anforderungen an einen sicheren Fluchtweg

Für den Notfall gewappnet – Bei Bränden und in Paniksituationen

Gut sichtbare Fluchtwege gewährleisten, dass Menschen in Panik schnell und unversehrt das Gebäude verlassen können. Behördliche Auflagen sind hinsichtlich der Einrichtung von Fluchtwegen umzusetzen.

Seit 2003 gelten die harmonisierten europäischen Normen für mechanisch betätigte Notausgangs- und Paniktürverschlüsse: die DIN EN 179 sowie die DIN EN 1125. Zugleich muss sichergestellt werden, dass Fluchttüren nicht widerrechtlich geöffnet werden. Türwächter sind eine sinnvolle Lösung.

Hauptanforderungen an die Fluchttürsicherung

Fluchttürsicherung

GfS Türchwächter

Fluchttüren müssen mit einer Handbetätigung den Fluchtweg innerhalb 1 Sek. ohne Schlüsselbetätigung freigeben (DIN EN 1125 / DIN EN 179). Die Fluchttüren müssen sich nach außen öffnen lassen.
– Die Rettungswege dürfen nicht versperrt sein.
– Die Türbeschläge müssen so ausgebildet sein, dass Personen nicht mit der Kleidung daran hängen bleiben können (DIN 18273: Baubeschläge – Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren).
– Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein, dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden (DIN EN 179).


Notausgang oder Paniktür – jetzt rechtssicher planen

Neben den allgemeinverbindlichen Vorschriften ist eine Unterscheidung hinsichtlich der Norm DIN EN 1125 und der DIN EN 179 zu treffen. Bei der Umsetzung der Sicherheitsvorschriften ist zu berücksichtigen, auf welche Norm sich der Einsatz einer Fluchttür bezieht: es wird zwischen Paniktüren und Notausgängen unterschieden.

Die Norm DIN EN 1125 bezieht sich auf Paniktüren. Diese kommen in öffentlichen Gebäuden, etwa Krankenhäusern, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und Einkaufszentren zum Einsatz. Bei der Bauweise dieser Fluchttüren ist darauf zu achten, dass sie sich leicht öffnen lassen. Auch Besucher ohne Einweisung sollen diese betätigen können.

Selbst bei Dunkelheit oder Rauchentwicklung ermöglichen Paniktüren eine sichere Flucht. Stangengriffe oder Druckstangen, die über die Türbreite reichen, sind als Beschlagelemente obligatorisch. Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsanlage an jeder beliebigen Stelle betätigt wird.

Stangengriff

Panikstange (Stangengriff)

Die hierzu erforderlichen Bedienungskräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderung den Stangengriff betätigen können.

Notausgänge nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen. Deren Besucher kennen die Funktion der Fluchttüren. Dies können auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden.

Als Beschlagelemente sind Drücker oder Stoßplatten vorgeschrieben. Sie gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet wird.


Notausgänge als Achillesferse – Vorsicht vor Missbrauch!

Bei Fluchtwegen treffen viele gegensätzliche Interessen aufeinander. Einerseits müssen Personen in bedrohlichen Situationen schnell und sicher das Gebäude verlassen können. Die Feuerwehr und die Berufsgenossenschaften verlangen deshalb, dass Fluchttüren jederzeit von innen zu öffnen sind.

Andererseits möchten der Betreiber und die Polizei den Missbrauch am Notausgang verhindern. Fluchttüren werden häufig widerrechtlich genutzt. In Geschäften kommt es etwa zu Diebstählen, da Gegenstände durch unbewachte Hinterausgänge entwendet werden. In Arbeitsstätten möchte man Fluchtwege bewachen, damit der Betrieb störungsfrei läuft (etwa ohne Fehlzeiten und Diebstahlsicher).

Missbrauchsvorsorge durch Fluchtwegsicherung

Um diesen Interessenkonflikt beizulegen, empfiehlt sich für Notausgangstüren eine Verriegelung in Form einer elektrischen Fluchtwegsicherung. Mit Türwächtern können Notausgänge bei Gefahr geöffnet werden, das Alarmsignal macht jedoch auf die unbefugte Benutzung aufmerksam.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Türwächter-Modelle. Sie unterscheiden sich in ihrer Bauart. Es gibt zwei grundsätzliche Versionen eines Türwächters. Zur Öffnung muss der Einhand-Türwächter senkrecht nach unten gedrückt werden. Während der Schwenk-Türwächter, wie sein Name bereits andeutet, zur Seite gedreht werden muss.

Die Funktion ist jedoch dieselbe: Sie beugen missbräuchlichen Gebrauch vor. Wird ein Türwächter betätigt, wird ein Alarm ausgelöst. Nur mit Hilfe eines Schlüssels lässt sich der Daueralarm wieder aufheben. Der Türwächter kann dann in seine Ausgangsposition zurückgestellt werden.

Zusätzlich gibt es Türwächter-Modelle, die über einen Voralarm verfügen. Bereits bei leichter Berührung der Türklinke ertönt ein Voralarm, der wieder verstummt, sobald der Benutzer die Klinke loslässt. Diese Eigenschaft ist in Geschäften von Nutzen, um die Hemmschwelle der Fluchttürbenutzung zu erhöhen.

Bei Notausgängen, die hauptsächlich von Senioren benutzt werden, muss auf entsprechende Leichtgängigkeit der Türwächter geachtet oder auf eine alternative Sicherungsmöglichkeit wie Nottaster oder Fluchttüröffner zurückgegriffen werden.

Türwächter dürfen im Brandfall nicht behindern

Das wichtigste Kriterium für die Fluchtwegsicherung bleibt jedoch weiterhin: Türwächter dürfen im Brandfall die Selbstrettung nicht behindern. Die Höhe der Hemmschwelle bleibt daher eine zentrale Abwägungsfrage bei der Wahl der geeigneten Fluchtwegsicherung.

Vorsicht ist geboten, wenn Türwächter nicht den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütung entsprechen. Eine ungehinderte Begehbarkeit der Fluchtwege ist gefordert. Von Rettungskräften müssen sich die Türen mit einem einzigen Griff leicht öffnen lassen. Rote Notschlüsselkästen sind gesetzlich verboten!

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